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Licht-Deko zu Weihnachten

Wie viel Beleuchtung ist eigentlich an Weihnachten erlaubt? Hier unsere Tipps zur stressfreien Lichterketten-Weihnacht.

Es ist wie immer: Die einen finden’s schön, die anderen nicht. Die einen können von Weihnachtslichtern gar nicht genug bekommen, die anderen empfinden schon den Adventskranz als Kitsch. Und während die einen ihr Haus, ihre Wohnung oder ihren Balkon in Festbeleuchtung tauchen, leuchtet bei den anderen höchstens der Kopf, tiefrot – vor Ärger über die Lichterketten des Nachbarn. Dabei ist Weihnachten doch eigentlich das Fest der Liebe.

Wie hell darf die Weihnachtsbeleuchtung sein?

Gehören einem Haus und Garten oder Wohnung, kann man grundsätzlich so viel schmücken wie man will. Um Ärger zu vermeiden, sollte die Weihnachtsbeleuchtung aber nicht wesentlich heller sein als die sonstige Beleuchtung vor Ort. Aufgepasst: Manche Kommunen haben Obergrenzen für die Dauer der Beleuchtung und ihre erlaubte Helligkeit festgelegt. Also im Zweifel lieber einmal beim Rathaus nachfragen.

Wann dürfen Weihnachtslichter leuchten?

Fühlt sich ein Nachbar gestört, zum Beispiel weil eine grell blinkende Weihnachtsbeleuchtung direkt in seinen Wohnbereich scheint, gilt dieser Rat: Wer sich an die üblichen Ruhezeiten hält und in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr die Lichterkette ausschaltet, beugt Streitereien vor. Schaltzeituhren sind hierbei nützlich.

So sicher muss die Weihnachtsbeleuchtung sein

Generell gilt: Wer Lichterketten, kletternde Nikoläuse oder Rentier-Herden an Fassaden, Balkonen und wer-weiß-wo-noch anbringt, muss die Sicherheit gewährleisten. Die Dekoration muss so installiert werden, dass sie weder bei Schneelast oder Wind herunterfallen kann und zum Beispiel den Paketboten mit den Weihnachtsgeschenken außer Gefecht setzt. Wäre ja auch zu schade – denn seien wir ehrlich: Um die Päckchen geht’s doch den meisten.

Risiken der Weihnachtsbeleuchtung

Hat man seine Wohnung an einer vielbefahrenen Straßenkreuzung zu einem wahren Blink-Blink-Tempel umgestaltet, hält man am besten schon einmal Kaffee und Weihnachtskekse bereit: Freundliche Verkehrspolizisten werden klingeln und einen darauf aufmerksam machen, dass die intensiven Blinklichter die Verkehrsteilnehmer irritieren können. Und Obacht: Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lichterschmuck am Balkon oder hinter dem Fenster hängt.

Weihnachtsbeleuchtung bei Mietwohnungen

Wer Mieter oder Wohnungseigentümer ist, sollte immer bedenken: Eine enge Abstimmung mit dem Vermieter beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft bewahrt das gute Verhältnis. Denn ungefragt leuchtende Weihnachtsmänner in die Fassade zu dübeln, könnte zu Verdruss führen. Und das will man doch nicht. Ist ja schließlich Weihnachten.

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