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H-Gas statt L-Gas für Privathaushalte

Damit die Erdgasversorgung in Deutschland sicher bleibt, bekommen Verbraucher künftig mehr Erdgas aus anderen Ländern.

Da ein Ende der Förderung von niederkalorischem Gas aus Deutschland und den Niederlanden absehbar ist, wird Deutschland künftig mehr hochkalorisches Gas aus Russland, Norwegen und anderen Quellen importieren. Der Unterschied der beiden Gas-Arten ist rein chemischer Natur. H-Gas hat einen höheren Methangehalt als L-Gas. Die Folge ist, dass mehr Energie aus H-Gas gezogen werden kann als aus L-Gas. Das H steht für „high caloric gas“ (= hohe Energiedichte), das L steht für „low caloric gas“ (= geringe Energiedichte). Gas aus der Nordsee beinhaltet Methan von rund 89 Prozent. Das Gas aus Russland bzw. aus den GUS-Staaten kann sogar Werte bis knapp 99 Prozent erreichen.

Geräte werden an das neue Gas angepasst

Für die Nutzung im Haushalt ist das deshalb relevant, weil nicht alle Heizungen und Gasgeräte den neuen Brennstoff vertragen. Wenn ein Haushalt statt L Gas mit H-Gas heizt, sind in erster Linie folgende Geräte betroffen:

  • Gasthermen
  • Gasheizkessel
  • Gasöfen
  • Gasherde
  • mit Gas betriebene Durchlauferhitzer und Kamine

[contentImage source=“5733120″ desc=“Ob der Gasherd in der Küche und andere Geräte im Haushalt oder im Betrieb mit H-Gas betrieben werden können, checken Installateure rechtzeitig vor der geplanten Umstellung.“ title=““ align=“rechts“ /]

Ob ein Austausch bzw. eine Nachrüstung stattfinden muss, prüfen Mitarbeiter des Netzbetreibers. Wer allerdings jetzt schon wissen will, ob der Versorger in die Umrüstung investieren muss oder gar eine neue Heizungsanlage von Nöten ist, kann Kontakt zu einem Fachbetrieb wie Käuffer aufnehmen. Ein solches Fachunternehmen stellt nicht nur die Notwendigkeit erforderlicher Anpassungen von gasbetriebenen Geräten fest, sondern unterstützt zudem dabei, ein Haus energieeffizient mit Gas zu heizen. Auch aus Kostengründen ist energieeffizientes Heizen und Lüften ein Top-Thema in jedem Haushalt.

Wer ist betroffen?

Die Bundesnetzagentur hat einen Flyer zum Thema Marktraumumstellung herausgebracht. Darin ist eine Gebietskarte enthalten, auf der Verbraucher erkennen können, ob sie überhaupt von der Umstellung betroffen sind. In erster Linie geht es um Haushalte im Nordwesten Deutschlands. Betroffen sind diese Bundesländer (nicht flächendeckend)

  • Bremen
  • Niedersachsen
  • NRW
  • Sachsen-Anhalt
  • Rheinland-Pfalz
  • Hessen

In dem Merkblatt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können Verbraucher nachlesen, in welchen Gemeinden wann umgestellt wird. Auch in den anderen betroffenen Bundesländern liefern Verbraucherzentralen diese Informationen.

Verbraucher müssen nicht selbst aktiv werden, die Netzbetreiber werden sich rechtzeitig bei den betroffenen Haushalten melden. Wollen Gaskunden sich vorab informieren, können sie auf ihrer Gasrechnung nach einem 13-stelligen Code suchen. Unter Angabe dieses Codes lassen sich online beim DVGW die Kontaktdaten des zuständigen Netzbetreibers ermitteln.

Wie läuft die Umstellung ab?

Die Umstellung auf H-Gas wird in drei Schritten durchgeführt. An den Geräten müssen Düsen installiert werden, die für die Verbrennung von H-Gas geeignet sind. Zudem stellen die Fachleute die Armaturen neu ein. Der Aufwand für die Umstellung hängt von Gerätetypen ab.

  • 1.Datenaufnahme: 1 Jahr vor der Umstellung: Zunächst müssen alle betroffenen Gasgeräte aufgenommen werden. Zu diesem Zweck werden Gasfachleute einen Termin abstimmen und die Datenerfassung übernehmen. Die Datenerfassung soll ungefähr ein Jahr vor der geplanten Umstellung stattfinden.
  • 2. Umstellung der Gasgeräte: Ebenfalls nach vorheriger Terminabsprache werden die notwendigen Arbeiten in Haushalten und Firmen ausgeführt. Das kann z.B. der Austausch der Brennerdüsen oder die Installation von Gasgeräten bzw. einer kompletten Heizung sein. Die Gasinstallateure haben in der Regel die nötigen Ersatzteile dabei. Verbraucher müssen nichts tun, außer, es geht um die Neuinstallation von Geräten.
  • 3. Qualitätskontrolle: Nachdem die Umstellung stattgefunden hat, werden zehn Prozent der Haushalte stichprobenartig kontrolliert. Hintergrund ist die Prüfung der fachlich korrekten Installation.

Kosten tragen die Versorger

Solange in einem Haushalt vorhandene Geräte lediglich umgestellt werden müssen, müssen die Eigentümer dafür keine Kosten tragen. Die Monteure dürfen Verbrauchern also keine Rechnung über ihre Arbeiten schreiben.
Die Phase der Umstellung läuft über anderthalb Jahrzehnte. Begonnen hat diese 2015 und wird noch bis 2030 dauern. Ein Problem haben die Haushalte, die keine anpassungsfähigen Geräte haben. Sie erfahren es im Zuge der kostenfreien Datenerfassung vom Netzbetreiber, können sich aber auch vorab, wie oben erwähnt, mit Hilfe eines Fachbetriebs Gewissheit verschaffen. Nicht anpassungsfähige Geräte müssen ersetzt werden. Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung sieht hierfür einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Gerät vor.

Die Verbraucherzentralen finden das erheblich zu wenig und schlagen eine prozentuelle Zuzahlung vor. In wie weit der Zuschuss nach oben korrigieren werden wird, ist noch unklar. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Justiz und der Verbraucherschutz haben sich bislang noch nicht geeinigt. Wann es zu einer Einigung kommt, ist derzeit nicht absehbar.