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EU verklagt Bundesregierung

Die Kühlung des Kohlekraftwerks Moorburg verstößt laut EU gegen Umweltrichtlinien. Jetzt geht das Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof.

Die EU-Kommission verklagt die Bundesrepublik wegen des gerade erst in Betrieb genommenen Hamburger Kohlekraftwerks Moorburg. Es bestehe die Gefahr, dass das Projekt sich negativ auf geschützte Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge auswirken könnte, teilte die Behörde mit. Die Wasserentnahme zur Kühlung soll schädlich für die Fische sein. Sie schwimmen auf ihrer Wanderung von der Nordsee zur Elbe an dem Kraftwerk vorbei.

Möglicher Verstoß gegen Umweltauflagen

Brüssel sieht sich als zuständig, weil Deutschland mit der Genehmigung des Kraftwerks die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU verletzt haben soll. Die Begründung für die Klage: Eine in der Richtlinie vorgesehene Prüfung sei versäumt und es seien keine alternativen Kühlverfahren gesucht worden, durch die das Sterben der geschützten Tiere vermieden werden könne. Jetzt folgt ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

Seit Jahren ein Streitpunkt

Das Kraftwerk, das Anfang März den kommerziellen Betrieb aufgenommen hat, ist seit Jahren umstritten. Die Umweltschutzorganisation BUND hat den Energiekonzern Vattenfall und die Stadt Hamburg bereits wegen eines Verstoßes gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verklagt.

Manfred Braasch, Geschäftsführer des BUND-Landesverbandes Hamburg, sieht in dem Vorgehen der EU eine Bestätigung: „Die Klage der EU-Kommission basiert auf einer Beschwerde, die wir im Jahr 2010 eingereicht haben. Das neue Verfahren bestätigt uns einmal mehr, dass der Betrieb des Kraftwerks Moorburg nicht im Einklang mit dem deutschen und europäischen Umwelt- und Naturschutz steht.“