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Kaputte Blinkschuhe zählen zu Elektroschrott

Seit Mitte August 2018 fallen immer mehr Geräte durch eine Neuregelung unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

Sie sind hipp, sie sind auffällig und jeder Teenie hat sie: Blinkschuhe. Die coolen Treter besitzen LEDs an der Sohle, die bei jedem Schritt aufleuchten. Doch hat es sich einmal ausgeblinkt, sollten die Schuhe weder über den Hausmüll noch über den Altkleidercontainer entsorgt werden, denn seit Mitte August fallen sie unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

Was zählt zum Elektroschrott?

Das neue Gesetz schreibt vor, dass alle Möbel und Kleider mit fest verbundenen Elektronikteilen in die Elektro-Altgeräte-Sammlung gehören. Dazu zählen neben Blinkschuhen auch Rucksäcke mit eingenähter Beleuchtung, elektrisch verstellbare Schreibtische und Fernsehsessel oder Tresore mit elektrischem Schloss. Zu erkennen sind Gegenstände, die zum Elektroschrott gehören, am Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne.

Was soll wie entsorgt werden?

Bei Produkten, deren Elektronikteile austauschbar sind, gehört jedoch nur die Elektronik selbst zum Elektroschrott. Das restliche Produkt kann wie gewohnt entsorgt werden. Produkte, die mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne versehen sind, sind für Hersteller, Händler und Importeure registrierungspflichtig und für Verbraucher gesondert zu entsorgen. Auch ältere Gebrauchsgegenstände, die das Symbol noch nicht tragen, aber eingebaute Elektronik besitzen, müssen über Elektro-Altgeräte-Sammelstellen oder im Handel zurückgegeben werden.