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Neue Regelung für E-Schrott

Was tun mit dem ausgedienten Handy, dem kaputten Laptop oder der alten Waschmaschine? In Zukunft sind Elektrogeschäfte zur Rücknahme verpflichtet.

In Elektrogeräten stecken wertvolle Materialien. Allein das Gold der 72 Millionen deutschen Handys, die Schätzungen zufolge in deutschen Schubladen schlummern, hat einen Marktwert von 75 Millionen Euro. In anderen Teilen von Elektrogeräten sind außerdem Stoffe, die der Umwelt schaden. In Akkus steckt beispielsweise Blei und Kadmium. Aus diesem Grund sollten kaputte Elektronikgeräte auf keinen Fall im Müll landen. Deshalb hat das Bundeskabinett das Elektronikgerätegesetz überarbeitet und einer europäischen Richtlinie angepasst. Durch das neue Gesetz, das voraussichtlich bis Ende des Jahres in Kraft tritt, soll es einfacher werden, Elektrogeräte richtig zu entsorgen.

Was sich ändert

Großhandel und Fachgeschäfte sollen verpflichtet werden, Elektro- und Elektronik-Altgeräte kostenfrei zurückzunehmen. Als „große“ Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. „Kleine“ Händler sind von der Regelung ausgenommen. Bedingung für die Rücknahme ist der Kauf eines gleichwertigen neuen Geräts. Kleine Elektrogeräte wie Handys oder Rasierer können auch ohne Neukauf abgegeben werden. Ein kleines Gerät darf per Definition keine Kante haben, die länger als 25 Zentimeter ist. Auch Online-Händler sind verpflichtet, Geräte zurückzunehmen. „Mit dem neuen Gesetz werden künftig noch weniger Altgeräte im Hausmüll landen und stattdessen umweltfreundlich entsorgt“, betont Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

In den kommenden Monaten geht der Gesetzesentwurf seinen Weg durch die Instanzen: Der Bundestag soll bis Juli über die neue Regelung entscheiden. Im September könnte das neue Elektrogesetz dann durch den Bundesrat gehen.

Wichtiger Schritt

Dass nicht alle Geschäfte verpflichtet sind, Geräte zurückzunehmen, stößt beim Verbraucherzentrale-Bundesverband auf heftige Kritik. Denn das würde dazu führen, dass nach wie vor viel E-Schrott im Hausmüll landet.

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung zeigt sich dagegen begeistert von dem neuen Gesetz: Der Entwurf sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Recycling. Geschätzte 500.000 Tonnen ausrangierter Elektrogeräte kommen pro Jahr bisher erst gar nicht in den Recyclinganlagen an, erklärt der Bundesverband. Stattdessen landen sie in der Restmülltonne, werden illegal exportiert oder lagern in Privathaushalten.

Der status quo

Im Januar 2005 wurde das Elektrogesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen. Seit Ende 2006 sind alle Teile des Gesetzes in Kraft getreten. Es regelt, dass der Konsument seine seit dem 13. August 2005 gekauften und vom Elektrogesetz abgedeckten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei der nächstgelegenen Sammelstelle abgeben darf.