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Neuer Energieausweis im Mai

Schon bald gelten neue Regeln für Energieausweise von Gebäuden.

Ab dem 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für die Energieverbauchsausweise für Gebäude. Wie bei Energiebedarfs- ist dann auch bei Energieverbrauchsausweisen jeder, der ein Haus besitzt, verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Wer Energieausweise ausstellt, muss die Angaben vor Ort oder anhand geeigneter Fotos prüfen.

Ausweise von 2011 oder älter betroffen

Außerdem wird die Höhe der Kohlendioxid-Emissionen in den Energieausweis aufgenommen. Die Änderungen betreffen Energieausweise, die 2011 oder davor ausgestellt wurden. Da Energieausweise nur zehn Jahre gültig sind, müssen Immobilienbesitzer sie unter Umständen erneuern lassen. Für Verkäufer und Vermieter von Ein- oder Zweifamilienhäusern ist der Bedarfsausweis teilweise Pflicht, bei Mehrfamilienhäusern genügt ein Verbrauchsausweis.