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Quecksilber wird EU-weit auf ein Minimum reduziert

Mit Beginn des neuen Jahres tritt auch die neue EU-Quecksilberverordnung in Kraft. Diese wurde bereits 2017 beschlossen.

In der gesamten EU wird der Einsatz von Quecksilber in den kommenden Jahren immer weiter minimiert. Ab diesem Jahr gilt die neue EU-Quecksilberverordnung. Diese regelt, dass die Ausfuhr bestimmter Quecksilberverbindungen, die Ein- und Ausfuhr bestimmter Quecksilbergemische sowie die Herstellung und das Inverkehrbringen von Produkten mit Quecksilber verboten werden.

Konkrete Verbote der EU-Quecksilberverordnung

Ab dem 01.01.2018 gilt ein Verbot von Herstellungsprozessen, bei denen Quecksilber oder deren Verbindung als Katalysator verwendet werden. Ab dem 31.12.2018 unterliegen bestimmte Lampen dann einem Aus- und Einfuhr- sowie Herstellungsverbot. Ab dem 01.01.2019 an, müssen zahnmedizinische Einrichtungen die Dentalamalgam verwenden, sogenannte Amalgamabscheider einsetzten. Diese fangen Quecksilberreste aus Flüssigkeiten und Abwässern sicher auf. Ab dem 01.07.2019 darf Dentalamalgam nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden.

Weitere Einschränkungen

Darüber hinaus gibt es weitere Einschränkungen und Verwendungsverbote. Quecksilber birgt erhebliche Gefahren für Mensch, Tier, Pflanzen und das gesamte Ökosystem.