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Risiko von Terroranschlägen auf Atomanlagen sinkt

Nukleares Material ist in Zukunft vor Diebstahl und Sabotage deutlich besser geschützt.

Das internationale Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial
und Atomanlagen wurde verschärft. Das Übereinkommen, das sich bisher auf den
Schutz des nuklearen Materials beim Transport bezog, gilt nun auch für
Atomanlagen. Das geänderte Übereinkommen wurde inzwischen von über
hundert Staaten unterzeichnet.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagte dazu: „Mit dem geänderten
Übereinkommen wird das einzige legal bindende weltweite Instrument für
einen wirkungsvollen Schutz des nuklearen Materials vor Diebstahl und
Sabotage ganz erheblich geschärft. Das Übereinkommen ist damit ein
wichtiger Baustein zur Verringerung des weltweiten Risikos von
Terroranschlägen auf Atomanlagen.“

Die Historie des Abkommens

Die Bundesrepublik Deutschland ist dem internationalen Übereinkommen über
den physischen Schutz von Kernmaterial am 26. Oktober 1979 beigetreten.
Das Übereinkommen regelt den Schutz internationaler Nukleartransporte
gegen Diebstahl und war ein erster Meilenstein für einen international
bindenden Mindeststandard bei Transporten.

Was ist neu?

Mit der Änderung des Übereinkommens wird der Anwendungsbereich umfassend erweitert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich nun, mit
einem nationalen System das Kernmaterial bei friedlicher Nutzung
nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage zu schützen und
die radiologischen Folgen von Sabotageakten auf ein Mindestmaß zu
beschränken. Deutschland hat diese Änderung des
Übereinkommens aktiv unterstützt.