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Urteil zur EnEV: Makler in der Pflicht

Makler müssen laut Energieeinsparverordnung Angaben über den Energiebedarf einer Immobilie machen.

Wie viel Geld werde ich unnötig verheizen? Wer eine Wohnung sucht, hat meist keine Ahnung wie energieeffizient seine favorisierte Immobilie ist. Das soll sich jetzt ändern. Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Rechte von Wohnungssuchenden gestärkt: Immobilienmakler sind in Zukunft dazu verpflichtet, bei der Werbung für Immobilien in kommerziellen Medien, Informationen zur energetischen Qualität nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu nennen – zumindest dann, wenn ein Energieausweis vorliegt.
Denn: „Zur Transparenz am Immobilienmarkt gehört es, dass nicht nur Eigentümer, sondern auch Makler korrekt informieren müssen“, so der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe Jürgen Resch.

Der Rechtsstreit um die EnEV

Im September 2015 hatte das Landgericht Würzburg entschieden, dass ein Makler seine Immobilienanzeigen mit Informationen zum Energiebedarf nach der EnEV versehen muss. Der beklagte Immobilienmakler ging daraufhin in Berufung. Er war der Ansicht, dass die Vorschriften der EnEV für ihn als Makler nicht gelten. Nach seiner Auffassung verpflichtet die Energieeinsparverordnung nur den „Verkäufer“ dazu, entsprechende Angaben zu machen.

Dem widersprach das Oberlandesgericht Bamberg in zweiter Instanz. Die Begründung: Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, muss der Immobilienmakler sicherstellen, dass die Informationspflichten der EnEV nicht verletzt werden. Da der beklagte Immobilienmakler seine Berufung zurückgenommen hat, ist das Urteil des LG Würzburg rechtskräftig.

Rechte der Verbraucher gestärkt

Rechtsanwalt Roland Demleitner zu dem Urteil: „Das OLG Bamberg stärkt die Rechte von Verbrauchern erheblich. Immobilienmakler müssen in von ihnen geschalteten gewerblichen Immobilienanzeigen die Energieeffizienzangaben nach § 16a EnEV machen und können bei Nichterfüllung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.“ Trotzdem sind immer noch jede Menge Wohnungen ohne Angaben zur Energieeffizienz auf dem Markt. Vergessen Sie also nicht, nach dem Energieausweis zu fragen. Schließlich ist es Ihr gutes Recht!