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Was sich ab 1. Juni ändert

Ab heute treten einige Änderungen in Kraft. Das betrifft auch viele Bereiche des Alltags.

Mit dem 1. Juni 2015 treten eine Reihe von Änderungen in Kraft. Darunter auch die lang ersehnte Mietpreisbremse. Außerdem gibt es neue Regelungen bei Haustürgeschäften und neue Gefahrenhinweise auf Putzmitteln. Das Gute daran: Die neuen Regelungen sind arbeitnehmer- und verbraucherfreundlich.

Das Bestellerprinzip

Wenn es um die Vermietung von Wohnraum geht und nicht um Immobilienkauf, gilt ab 1. Juni folgendes: Derjenige, der den Makler beauftragt, muss zahlen. Der „Besteller“ kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter sein.
Nichtdestotrotz sind Mieter nun stärker geschützt und müssen nicht mehr die Courtage aufbringen, obwohl der Vermieter den Makler beauftragt hat. Außerdem gilt: Ist eine Wohnung bereits im Bestand des Maklers, muss der Interessent nicht zahlen.

Die klaren gesetzlichen Regelungen lassen auch andere Ungerechtigkeiten nicht zu. Weder hohe Ablösesummen für Einrichtungsgegenstände, noch Verträge über Courtagezahlungen von Seiten des Mieters sind zulässig. Bei Verstößen drohen sogar Bußgelder. Noch besser ist, dass alle, die nach dem 1. Juni zu Unrecht Provision gezahlt haben, diese nun noch drei Jahre lang zurückfordern können.

Mietpreisbremse

In Gebieten mit „angespannter Wohnungslage“ gilt die Mietpreisbremse ab dann, wenn die betroffenen Wohngebiete der Bundesländer bestimmt sind. Wenn es sich nicht um einen Neubau handelt, darf bei Wiedervermietung bestehender Immobilien der Preis maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wohnungen, die umfassend modernisiert und zum ersten Mal vermietet werden, sind dabei auch außen vor.

Neue Etiketten

Reinigungsmittel müssen fortan neu gekennzeichnet werden. Wurden in den letzten vier Jahren lediglich Produkte mit nur einem Inhaltsstoff ausgewiesen, sind nun auch die gemischten dran. Der Sinn dahinter ist, dass in Verbindung mit bestimmten Signalwörtern auf einen Blick die Gefahren für Gesundheit und Umwelt erfasst werden können. Das neue System, das von den Vereinten Nationen festgelegt worden ist, nennt sich Global Harmonisiertes System (GHS). In diesem System gibt es künftig neun Piktogramme zur Gefahrstoffkennzeichnung.

Weiterhin gibt es neue Regelungen zur Betriebssicherheit, eine Fahrstuhlprüfplakette und Neues zum Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften.