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Da geht was – Förderung Heizung

Der Einbau einer umweltfreundlichen Heizung, wie etwa einer Wärmepumpe, ist erst mal teuer – doch er lohnt sich oft langfristig und wird vom Staat mit bis zu 70 Prozent gefördert.

Rund drei Viertel aller Heizungen erzeugen Wärme aus Erdöl oder Erdgas. Um den Ausstoß klimaschädlicher Abgase für Heizung und Warmwasserversorgung und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, setzt die Bundesregierung auf erneuerbare Energien. Wer seine alte fossile Heizung gegen ein umweltfreundliches Modell austauscht, das zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, bekommt vom Staat bis zu 70 Prozent der Investitionskosten ersetzt. Ein Überblick.

Welche Heizungen werden gefördert? 

Hausbesitzer haben verschiedene Optionen, um auf 65 Prozent erneuerbare Energien zu kommen, sodass ihr Heizungstausch bezuschusst wird. Dazu zählt etwa der Einbau einer Wärmepumpe, die mit Strom Heizenergie aus Wasser oder der Umgebungsluft gewinnt. Oder der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz. Auch mit Biomasseheizungen oder Stromdirektheizungen lassen sich die Förderkriterien erfüllen. Letztere eignen sich insbesondere für gut gedämmte Gebäude. Eine weitere Alternative sind Hybridheizungen, die die 65 Prozent durch eine Kombination von Gas- oder Ölkesseln mit Solarthermie- oder Biomassenanlagen erreichen.

Bonus in Stufen

Wer seine alte, fossile Heizung gegen ein klimafreundliches Modell austauscht, erhält eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten. Haus- und Wohnungseigentümer mit zu versteuerndem Bruttoeinkommen von bis zu 40 000 Euro pro Jahr, die ihre Immobilie selbst nutzen, können mit weiteren 30 Prozent Zuschuss rechnen. Wer seine Heizung bis 2028 erneuert, bekommt zudem einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Ab 1. Januar 2029 sind es dann noch 17 Prozent. Die Förderungen lassen sich addieren – aber nur bis zu einer Höchstgrenze von 70 Prozent. Zudem werden nur Kosten bis maximal 30 000 Euro für die erste Wohneinheit bezuschusst. Für den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus oder der ersten Wohneinheit im Mehrparteienhaus sind also höchstens 21 000 Euro Förderung drin. Für weitere Wohneinheiten fällt der Zuschuss niedriger aus.

Steuervorteile

Neben den direkten Förderungen für den Einbau umweltfreundlicher Heizungen können Haus- und Wohnungseigentümer für selbst genutzte Immobilien auch steuerliche Förderungen nach § 35 (c) Einkommensteuergesetz in Anspruch nehmen. Hier geht es unter anderem um die Förderung  energetischer Maßnahmen wie Wärmedämmungen, den Einbau neuer Fenster und Türen oder effizienter Heizungs- und Lüftungsanlagen. Diese Förderungen müssen Sie nicht im Vorfeld beantragen, die Kosten werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben.

Gut beraten

Die Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen und andere Energiesparmaßnahmen sind trotz der ­üppigen Förderung teuer. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld fachkundige Hilfe zu holen. Oft ist ein individueller Sanierungsfahrplan ­hilfreich, um keine teuren Fehlentscheidungen zu treffen. Darin beschreibt ein Energieexperte den energetischen Zustand des Gebäudes und stellt eine ​­Strategie für die nächsten fünf bis zehn Jahre auf, wie es sich schrittweise sanieren lässt. 


GEG Kompakt: Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung bis 2045 die Klimaneutralität im Gebäudesektor erreichen. Im ersten Schritt sollen in Neubaugebieten seit Januar 2024 nur noch Heizungen installiert werden, die zu 65 Prozent auf erneuerbarer Energie basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gelten längere Übergangsfristen: in Großstädten (über 100 000 Einwohner) bis 30. Juni 2026, in kleineren Kommunen bis 30. Juni 2028. Wichtig: Es geht nur um die Installation neuer Anlagen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben, defekte Heizungen weiter repariert werden! Mehr Infos unter: www.energiewechsel.de/geg