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Wärme nach Plan

Brauche ich eine Wärmepumpe oder kann ich mir das sparen, weil meine Gemeinde bald an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen wird? Das hängt von der Wärmeplanung der Kommune ab. Das Wichtigste, was Wohneigentümer zum Thema wissen sollten.

Was bedeutet kommunale Wärmeplanung?

Kommunale Wärmeplanung heißt, dass eine Kommune ihre lokale Wärmeversorgung für die kommenden Jahrzehnte plant. Das betrifft die Energieversorgung der Einwohner, aber auch von Industrie, Handel und Gewerbe sowie kommunalen Liegenschaften wie Rathäusern, Schulen oder Kindergärten. Ist in baldiger Zukunft ein Nah- oder Fernwärmenetz geplant? Oder soll das bestehende Wärmenetz ausgebaut werden? 

Wie weit ist die Wärmeplanung in den Bundesländern fortgeschritten? Und wie ist der Stand in unseren Nachbarländern? Einen Überblick gibt’s unter: Kommunale Wärmeplanung

Warum sollen die Kommunen ihre Wärmeversorgung so weit im Voraus planen?

Fast die Hälfte der Energieerzeugung in Deutschland entfällt auf Wärme. Mehr als 80 Prozent dieser Wärme stammen bislang aus fossilen Energien, nur knapp 18 Prozent aus erneuerbaren Energien. Das befeuert den Klimawandel und widerspricht den eigenen Klimazielen: Bis 2045 will Deutschland keine Treibhausgase mehr ausstoßen. Dazu jedoch muss der Wärmebedarf in Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden deutlich sinken und künftig auf klimaneutrale Weise gedeckt werden. Mit dem Wärme​planungsgesetz, das Anfang 2024 in Kraft getreten ist, beauftragt und verpflichtet der Staat die Kommunen, eine verbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten, wie sie ihre Wärmeversorgung klimaneutral umbauen wollen – etwa mit er​neuerbaren Energien oder Abwärme.

Was schreibt das Wärmeplanungsgesetz den Kommunen konkret vor?

Großstädte müssen bis Mitte 2026, Städte von 10 000 bis 100 000 Einwohnern bis Mitte 2028 einen Wärmeplan vorlegen. Für kleinere Kommunen soll es ein vereinfachtes Verfahren geben. Laut einer Umfrage des Deutschen Städtetags setzten im Mai 2023 erst vier Prozent der befragten Städte eine kommunale Wärmeplanung um, eine Mehrheit arbeitete aber daran. 

Aber was heißt das überhaupt in der Praxis? Eine kommunale Wärmeplanung umfasst vier Schritte: 1) Eine Analyse des Gebäudebestands erfasst den aktuellen Wärmeverbrauch, die Treibhausgasemissionen und die bestehende Wärmeversorgung in der Gemeinde. 2) Eine Potenzialanalyse ermittelt, wo sich die Energieeffizienz verbessern lässt und welche erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung genutzt werden können. 3) Das Zielszenario hält die gewünschte künftige Wärmeerzeugung fest. 4) Konkrete Umsetzungsmaßnahmen werden benannt, um die Pläne zu realisieren. 

Was hat das Wärmeplanungs- mit dem Gebäudeenergiegesetz zu tun? 

Das Wärmeplanungsgesetz ist eng an das neue Gebäudeenergiegesetz geknüpft. Dieses verpflichtet Haus- und Wohnungseigentümer in Neubaugebieten seit Januar 2024, jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Um die 65 Prozent zu erreichen, gibt es verschiedene Optionen: zum Beispiel den Anschluss an ein Wärmenetz, den Einbau einer Wärmepumpe oder Pelletheizung

Besitzer von Wohneigentum in bestehenden Wohngebieten haben dagegen meist noch mehr Zeit für den Heizungsaustausch: Für sie gilt die 65-Prozent-Regel nur, wenn die Kommune schon eine Wärmeplanung vorweisen kann. Gibt es noch keinen Wärmeplan oder Beschluss dazu, ist auch der Einbau einer konventionellen Öl- oder Gasheizung weiterhin möglich. Wer sich für eine fossil betriebene Heizung entscheidet, sollte jedoch bedenken, dass die 65-Prozent-Pflicht erfüllt werden muss, wenn eine kommunale Wärmeplanung mit entsprechendem Beschluss feststeht. Außerdem ist absehbar, dass Öl und Gas – unter anderem durch die Erhöhung der CO2-Preise – in den nächsten Jahren teurer werden.

Wie sollten Besitzer von Wohneigentum bei der Planung ihrer Wärmeversorgung vorgehen? 

Sie sollten sich vorab bei der Kommune und dem lokalen Energieversorger erkundigen, ob es für das eigene Haus einen Anschluss an ein Wärmenetz geben wird. Für die Planung kann das eine wichtige Rolle spielen: Lebt zum Beispiel jemand in einem Gebiet, das in naher Zukunft an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird, muss er nicht zwingend in eine Wärmepumpe investieren – auch Fernwärme könnte eine Option sein. Besitzer von Wohneigentum in Gebieten, die nicht an ein Wärmenetz angebunden werden, können sich hingegen rechtzeitig darauf einstellen und ihre Heizung umrüsten