copilot Weg frei für Mieterstrom | energie-tipp.de

Weg frei für Mieterstrom

Das Gesetz zur Förderung von Fotovoltaik-Mieterstrommodellen ist beschlossen. Vermieter, die eine Solaranlage installieren, erhalten künftig eine Förderung.

Künftig werden mehr Mieter Sonnenstrom vom eigenen Gebäudedach nutzen können. Der Bundestag hat das Gesetz zur Förderung von Fotovoltaik-Mieterstrommodellen verabschiedet. Damit wird es für Vermieter attraktiv, eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren.

Attraktiv für Vermieter und Mieter

Je nach Größe der Anlage zahlt der Staat Vermietern zwischen 2,75 und 3,8 Cent je Kilowattstunde (kWh) Strom. Damit wird rund die Hälfte der zu zahlenden EEG-Umlage durch den Zuschuss gedeckt. Zudem profitiert der Vermieter von der Wertsteigerung seines Objekts. Bedingung für die Förderung ist, dass 40 Prozent des Gebäudes zu Wohnzwecken genutzt werden.

Mieter erhalten klimafreundlichen Strom zu Kosten, die langfristig gut kalkulierbar sind. Reicht der Strom von der Dachanlage an wolkigen Tagen nicht aus, werden sie aus dem Netz versorgt.

Auch Nachbargebäude können beliefert werden

Es gibt jedoch Einschränkungen: Die neue Regelung ist auf 500 Megawatt pro Jahr begrenzt. Interessierte Mieter müssen sich also beeilen. Und: Der Preis für den Strom darf nicht mehr als 90 Prozent des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs betragen. Kritiker bemängeln, dass es für Vermieter so schwer werde, wirtschaftlich zu planen.

Als Änderung zum ursprünglichen Gesetzesentwurf haben die Regierungsfraktionen zudem festgelegt, dass der Strom auch an Bewohner in „Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude“ geliefert werden kann. Damit werden auch die unter anderem von der Wohnungswirtschaft geforderten Quartierslösungen möglich.