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Hausbau – das fordert der Gesetzgeber

Der Traum vom Eigenheim soll endlich wahr werden oder Sie modernisieren ein bestehendes Haus? Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Grundsätzlich ist es in Deutschland heutzutage für jeden Bauherrn Pflicht, neue Wohngebäude als Energiesparhäuser zu planen und auszuführen. Auch für Umbauten und Sanierungen gelten gewisse Auflagen. Bei der Finanzierung des energieeffizienten Eigenheims unterstützen staatliche Förderprogrammes wie das Anreizprogramm Energieeffizienz des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder Energieeffizient Bauen der KfW.

Zudem gibt es Kredite, die ökologisches Bauen mit einem Bonusprogramm belohnen. Geldinstitute wie ethikbank.de haben unterschiedliche Förderkriterien, die den Kreditbonus bestimmen. Je mehr dieser Kriterien ein Bauherr erfüllt, desto höher fällt der Bonus aus. Dazu gehören die Nutzung regenerativer Energien und ökologischer Baustoffe sowie die Energieeffizienz.

Gesetzliche Vorgaben

Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zufolge entfallen 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland und ein Drittel der Treibhausgasemissionen auf Gebäude. Aus diesem Grund regeln die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), welche Auflagen für Neu- und Umbauten gelten. Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung erreichen, dass bis 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand in Deutschland herrscht. Die Emission von CO2 soll bis dahin vollständig vermieden oder wenigstens kompensiert werden.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt fest, welchen Primärenergiebedarf ein Neubau höchstens haben darf. Sie wird immer wieder aktualisiert. Die aktuelle Fassung EnEV 2016 gilt seit dem ersten Mai des letzten Jahres, eine weitere Verschärfung ist geplant. Der Primärenergiebedarf richtet sich nach den verbrauchten Kilowattstunden Heizenergie und nach dem Energieaufwand, der für die Heizwärme nötig war.

Außerdem schreibt die EnEV 2016 eine bessere Gebäudedämmung vor. Dabei geht es vor allem um die Dämmung der Außenhülle. Im Vergleich zu der EnEV 2014 ist der Wärmeschutz der Gebäudehülle bei Neubauten um 20 Prozent zu erhöhen. Neben Hartschaumplatten und Mineralfasern gibt es eine Reihe natürlicher Materialien, mit denen Sie Ihr Haus ordentlich dämmen können. Den Bauherren stehen dabei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie sie ihr zukünftiges Eigenheim energieeffizient bauen wollen. Ob Sie zum Beispiel mehr in den Wärmeschutz oder in die Haustechnik investieren wollen, bleibt Ihnen überlassen.

Die EnEV reglementiert zudem den Energieausweis. Der Energieausweis zeigt, welche Energieeffizienzklasse das Haus hat. Liegt der Energiebedarf oder -verbrauch jährlich bei weniger als 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter, handelt es sich um ein Gebäude der Klasse „A+“ (grüner Bereich). Bei Werten über 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr gehört das Haus zur Effizienzklasse „H“ (roter Bereich).

Auch für Eigentümer eines Altbaus gibt es gewisse Vorgaben. So müssen sie der Dämmungspflicht nach DIN 4108-2 nachkommen. Dieser Norm zufolge muss das Dach beziehungsweise die oberste Geschossdecke den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes entsprechen.

Das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verpflichtet Eigentümer eines neuen Gebäudes, den Wärmebedarf teilweise mit erneuerbaren Energien abzudecken.

Die Höhe des Anteils hängt von der verwendeten Energiequelle ab. Zum Beispiel müssen Solaranlagen wenigstens 15 Prozent zur Heizwärme des Hauses beitragen. Bei Heizanlagen, die mit Biomasse betrieben werden, liegt der Anteil bei mindestens 50 Prozent. Zur Biomasse zählen Bioöl, Holzpellets oder Scheitholz. Eine Ausnahme bildet das Biogas, das nur 30 Prozent des Wärmebedarfes abdecken muss. Wärmepumpen und andere Techniken, die mit Geothermie oder Umweltwärme heizen, müssen 50 Prozent liefern.

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Das Wichtigste in Kürze

Um der aktuellen EnEV 2016 und dem EEWärmeG zu entsprechen, müssen Neubauten also folgende Standards erfüllen:

  • Einhaltung des neuen Primärenergiebedarfs
  • verbesserte Dämmung des Gebäudes, dazu gehören hochdämmendes Mauerwerk, Dach- und Kellerdämmung und mehrfache Wärmeschutzverglasung der Fenster
  • anteilige Abdeckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien
  • Angabe der Energieeffizienzklasse und der Registriernummer im Energieausweis

Wenn Sie sich bei Ihrem Bauprojekt – sei es ein Neu- oder ein Umbau – an die hier genannten Vorgaben und Auflagen zum Thema Primärenergiebedarf, Gebäudedämmung und erneuerbare Energien halten, steht Ihrem umweltschonenden und energieeffizienten Eigenheim nichts mehr im Wege.