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Elektroauto: Wie kommt die Wallbox in die Mietgarage?

Wer in einem Mehrparteienhaus wohnt, hat es deutlich schwerer als Hausbesitzer, eine Ladestation am Stellplatz zu installieren. Unmöglich ist es nicht.

Gut 34.000 Elektroautos sind derzeit in Deutschland zugelassen, weitere 10.000 werden in den nächsten Monaten folgen. Das ist zu wenig, wenn die Energiewende ein Erfolg werden soll. Doch für viele potenzielle E-Autofahrer scheitert der Kauf eines Stromers oft schon an der Grundvoraussetzung: einer eigenen Ladestation.

Auch wenn das öffentliche Ladenetz in Deutschland immer weiter ausgebaut wird – ohne die Möglichkeit zu Hause zu laden, wird es für E-Fahrer mühsam. Sie müssten ihre Wege nach öffentlichen Ladesäulen ausrichten und genug Zeit einplanen. Denn selbst an einer Schnellladestation dauert Stromtanken rund eine halbe Stunde. Für Hausbesitzer ist das kein Problem. Sie können jederzeit eine Wallbox installieren lassen und ihr Auto über Nacht aufladen. Doch was für Möglichkeiten haben Mieter oder Besitzer einer Eigentumswohnung?

Ohne die Zustimmung des Vermieters geht es nicht

Erste Voraussetzung: Ein Parkplatz oder ein Stellplatz in der Tiefgarage ist vorhanden. Gibt es, was in vielen Garagen der Fall ist, keine Steckdosen, ist der Mieter bzw. Eigentümer auf das Wohlwollen des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft angewiesen. Denn da eine elektrische Installation als bauliche Veränderung gilt, müssen diese zustimmen. Manche Eigentümer lehnen das ab, weil sie fürchten, die Stromleitungen könnten überlastet werden.

Selbst wenn Steckdosen vorhanden sind, sollten potenzielle Elektroautofahrer einen guten Draht zu ihren Nachbarn bzw. dem Vermieter haben. Denn da bei einer schwachen Installation Kabelbrand droht, ist es nicht ratsam, das Ladekabel an eine normale Steckdose mit 230 Volt zu hängen. Eine Wallbox muss also her. Die ist für eine Dauerbelastung ausgelegt und das Laden geht schneller. Doch hier gilt das gleiche wie bei den Steckdosen: Vermieter und Miteigentümer müssen das Anbringen genehmigen.

Und wer zahlt das?

Die Kosten muss der Mieter übernehmen. Bei einer Elektroinstallation, dem Einbau einer Wallbox plus eines gesonderten Stromzählers kommen ein paar Tausend Euro zusammen. Der Extra-Zähler ist nötig, um sicherzustellen, dass derjenige, der sein Fahrzeug auflädt, auch den Strom bezahlt.

Was tut der Gesetzgeber?

Bislang gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Wallbox installieren zu dürfen. Eine Bundesratsinitiative der Freistaaten Bayern und Sachsen will das ändern. Die Bundesratsinitiative will erreichen, dass E-Autofahrer nicht mehr von der Zustimmung der Nachbarn und des Vermieters abhängig sind, wenn sie eine Ladestation anschließen wollen. Ob der Gesetzentwurf tatsächlich einmal im Bundestag durchgeht, ist unklar. Die Bundesratsinitiative ist bereits im September 2016 angestoßen worden, passiert ist bislang noch nichts.