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Die Tricks bei Haustürgeschäften

Unseriöse Anbieter verhökern angebliche Schnäppchentarife für Strom und Erdgas. Wer dabei aber nicht aufpasst, zahlt am Ende drauf.

Verbraucherzentralen könnten Romane schreiben über schwarze Schafe unter den Strom- und Erdgasanbietern. Hier eine Übersicht über häufige Tricks und unseriöse Geschäftspraktiken unlauterer Wettbewerber:

Der Stadtwerke-Trick

Mitarbeiter von Drückerkolonnen schrecken auch vor Lügen und illegalen Methoden nicht zurück: Der Telefonanrufer oder Besucher an der Haustür gibt sich fälschlich als Stadtwerke-Mitarbeiter aus. Er erzählt von Preiserhöhungen, versucht persönliche Daten zu entlocken und empfiehlt einen Billigtarif bei einem Anbieter, der angeblich mit den Stadtwerken zusammenarbeitet. Wer nicht unterschreibt, wird unter Druck gesetzt oder sogar beschimpft.

Unseriöse Internettarife

Zahlreiche Discounter rücken bei Internetvergleichsrechnern durch hohe Bonuszahlungen auf die vorderen Plätze. Laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest waren lediglich 2 von 49 Billigstromtarifen auf solchen Portalen fair.

Angebot und Vertrag

Das Angebot im Internet klingt verlockend, im Vertrag unterscheiden sich dann aber Preise und Konditionen grundlegend. Wer das Kleingedruckte nicht prüft und unterschreibt, hat später das Nachsehen.

Vertrag nach Widerrufsfrist

Verträge lassen sich 14 Tage lang widerrufen. Manche Energiediscounter schicken die Vertragsunterlagen mit den exakten Bedingungen aber erst nach Ende dieser Frist ab.

Kein Ansprechpartner

Undurchsichtige Unternehmensstrukturen machen es oft schwer, einen direkten Ansprechpartner für Beschwerden zu finden. Forderungen stellen häufig deren Tochterunternehmen.

Vorauskasse und Staffelpreise

Manche Anbieter verlangen Kautionen und
Vorauskasse, um sich vor Zahlungsverzug ihrer Kunden zu schützen. Geht die Firma pleite, ist das bereits bezahlte Geld weg.

Strompakete und Staffelpreise

Manche Tarife beinhalten einen Paket- oder Staffelpreis über eine festgelegte Energiemenge. Verbrauchen Kunden mehr, wird’s richtig teuer.

Guthaben und Bonuszahlungen

Immer wieder kommt es vor, dass unlautere Wettbewerber Guthaben und Prämien nicht wie vereinbart auszahlen, sondern mit den Abschlagszahlungen verrechnen. Oder sie gewähren diese erst dann, wenn der Kunde mindestens zwei Jahre bei der Stange bleibt.

Hohe Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen werden bei der Jahresabrechnung angerechnet. Unseriöse Anbieter nutzen die Endrechnung dazu, den Abschlag zu erhöhen – selbst wenn der Verbrauch gesunken oder gleich geblieben ist.

Lange Anschlusslaufzeiten

Viele Billiganbieter bitten den Kunden nach dem ersten Vertragsjahr zur Kasse. Vergisst der Kunde zu kündigen, werden ihm lange Anschlusslaufzeiten untergejubelt oder die Preise stark erhöht.

Tipps für Verbraucher

  • Unterschreiben Sie keine Verträge unter Zeitdruck, sondern prüfen Sie die Unterlagen in
    aller Ruhe.
  • Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden (an der Haustür,
    per Telefon oder im Internet), können Sie nach Vertragsabschluss 14 Tage lang widerrufen.
  • Energieanbieter sind dazu verpflichtet, dem Kunden bei Vertragsabschluss ein Formular zur Widerrufsbelehrung mit Nennung des Unternehmens auszuhändigen. Geschieht dies nicht oder wurde der Kunde
    fehlerhaft über sein Widerspruchsrecht informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage.
  • Ist die Widerrufsfrist verstrichen, kündigen Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Werbeanrufe: Was tun?

Neben unseriösen Haustürgeschäften, klingelt auch immer wieder das Telefon und es melden sich vermeintliche Billiganbieter. Doch auch hier gilt: Vorsicht und richtig reagieren. Wir haben Fiete Wulff, Pressesprecher der Bundesnetzagentur, gefragt, was bei Werbeanrufen zu tun ist.

Herr Wulff, sind Werbeanrufe denn grundsätzlich illegal?

Verbraucher müssen dem Erhalt von Werbeanrufen vorher zustimmen. Das ist gesetzlich geregelt. Fehlt die Einwilligung, handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, und der ist verboten. Die Bundesnetzagentur geht solchen Fällen nach. Das sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro geahndet werden.

Was soll ich tun, wenn ich nicht zugestimmt habe und trotzdem angerufen werde?

Bei fehlender Einwilligung sollten Sie das Datum des Anrufs notieren, den Namen des Anrufers und des Unternehmens, wenn möglich dessen Rufnummer und was beworben wird. Auch Details zum Gesprächsverlauf sind relevant und ob zunächst eine Einwilligung für den Werbeanruf vorgelegen hat oder eventuell widerrufen wurde.

Und wo kann ich mir Hilfe holen?

Beschwerden können der Bundesnetzagentur zum Beispiel über ein Formblatt per Post mitgeteilt werden oder online unter www.bundesnetzagentur.de. Dann sind wir in der Lage zu ermitteln und diese Praxis mit Bußgeldern zu ahnden. Oft stecken bei solchen Anrufen auch betrügerische Absichten dahinter. Dann empfehlen wir, auch die Polizei einzuschalten.