copilot Intelligente Verbrauchsmessung kommt | energie-tipp.de

Intelligente Verbrauchsmessung kommt

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist verabschiedet. Damit wird der schrittweise Einbau intelligenter Stromzähler ab 2017 Pflicht.

Ein analoger Stromzähler, der mittels Drehrädchen den Stromverbrauch eines Haushalts anzeigt, wird bald der Vergangenheit angehören. Moderne Geräte mit intelligenter Verbrauchsmessung leiten alle notwendigen Daten in Echtzeit an die Stromversorger weiter. Die sogenannten Smart Meter sollen in den kommenden Jahren in allen Verbrauchsstellen eingebaut werden.

Mit Smart Meter zum Smart Grid

Ein Smart Meter ist ein moderner Stromzähler, der durch intelligente Verbrauchsmessung Stromfresser im Haushalt sichtbar macht. Die Zähler zeigen auch an, welches Gerät im Haus gerade wie viel Energie verbraucht und zeigen so Einsparpotenziale auf. Hier erfahren Sie, wie sich der Stromverbrauch per Smart Meter messen lässt.

Die Daten leiten Smart Meter über ein eingebautes Kommunikationsmodul an die Energieversorger weiter. Die Versorger werten die gesammelten die Verbrauchsdaten ihrer Kunden aus, um die Stromproduktion und -einspeisung zu an den Bedarf anzupassen. Dieses zukunftsweisende, intelligente Stromnetz bezeichnet man als Smart Grid.

Aus Datenschutzgründen sollen nur die Daten analysiert werden, die für das Smart Grid notwendig sind. Zudem verspricht der Gesetzgeber sicherzustellen, dass die Daten verschlüsselt gesendet und nur Informationen übertragen werden, die für die Abrechnung relevant sind.

Ab 2017 wird’s ernst

Der Einbau von intelligenten Stromzählern wird ab 2017 für alle Stromkunden Pflicht, die mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr verbrauchen. Zum Vergleich: Ein Vierpersonenhaushalt kommt auf einen Jahresverbrauch von rund 4.000 kWh. Ziel ist es, sukzessive alle Haushalte mit Smart-Meter-Lösungen auszustatten. Bis 2020 sollen es bereits 80 Prozent sein. Wer neu baut oder umfangreich renoviert, muss schon seit 2010 die modernen Messsysteme einbauen.

Das Ziel: Effiziente Gebäude

Häuslebauer müssen bereits seit Jahren strenge Richtlinien in puncto Energieeinsparungen erfüllen. Mithilfe einer energieeffizienten Heizungstechnik bei Neubauten sollen beispielsweise die Heizkosten reduziert werden. Auch bei der Nachrüstung und Sanierung von Bestandsgebäuden gelten Vorgaben, die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) durch den Gesetzgeber festgelegt wurden. Hier geht es um einige Austausch- und Nachrüstpflichten, die meistens zu einem bestimmten Termin erfüllt werden müssen: So müssen Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen gedämmt werden, ebenso wie oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen. Öl- und Gas-Standardheizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, müssen ausgetauscht werden.

Fazit

Die Smart Meter sollen die Energiewende fördern. Für Vielverbraucher werden sich die intelligenten Stromzähler durchaus lohnen. Ob das für Kleinabnehmer mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh auch gilt, wird sich zeigen. Abhängig ist das unter anderem von den Kosten, die Verbrauchern für den Einbau in Rechnung gestellt werden. Das entscheidet letzten Endes der jeweilige Stromanbieter.