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Die Letzte macht das Licht aus

EU-Kommission verbietet Produktion von Halogenlampen

Nach der Glühbirne müssen wir uns nun vom nächsten Leuchtmittel verabschieden. Denn ab dem 1. September 2018 tritt die letzte Stufe der EU-Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Damit gilt für nahezu alle Halogen-Leuchtmittel ein Vertriebsverbot.

Das sollte jedem einleuchten

Weil sie zu viel Energie verbrauchen, verbietet die EU-Kommission bis auf vereinzelte Ausnahmen die Produktion von Halogenlampen. Einzig für Spotlampen von Deckenstrahlern, einige Schreibtischlampen oder Flutlichter gibt es noch keinen Ersatz. In Backöfen werden ebenfalls nach wie vor Glühlampen eingesetzt, da LED-Lampen keine 200 Grad Celsius aushalten. Auch alle Restbestände dürfen noch verkauft werden.

LEDs sind die effizientesten Lichtquellen

Die Erfolgsgeschichte der Leuchtdiode, kurz LED, macht den Abschied von der Halogenlampe jedoch leicht. LEDs entlasten dauerhaft das Klima und den Geldbeutel. Sie ähneln den Glühlampen und deren namensgebender Birnenform zum Verwechseln, einzig die Glühfäden wurden durch lichtemittierende Dioden ersetzt. Karlsruher Forschern nach zu urteilen, handelt es sich bei der LED um die effizienteste künstliche Lichtquelle, die es je gegeben hat. Zudem erreichen LED-Lampen mittlerweile schnell ihre volle Leuchtstärke, können problemlos gedimmt werden, und halten zehnmal so lange wie Halogenlampen. Die Mehrkosten, die bei der Anschaffung von LEDs entstehen, hat der Verbraucher schnell wieder drin: Rechnet man Anschaffungs- und Stromkosten zusammen, sparen Käufer nach zehn Jahren schon 150 Euro pro Lampensockel.