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Atomkonzerne: Recht auf Entschädigung

Überraschende Entscheidung in Karlsruhe: Die Bundesregierung muss den Betreibern von Kernkraftwerken einen Ausgleich zahlen.

Eon, RWE und Vattenfall haben wegen des beschleunigten Atomausstiegs ein Recht auf Entschädigung. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Klagen der drei Energieriesen fest. Dieses Urteil schafft für die Unternehmen die Grundlage, ihre Ansprüche in weiteren Prozessen durchzusetzen.

Gesetzgeber muss handeln

Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen. Die Regelungen zum Ausstieg aus der Atomkraft als Ganzes stellten die Karlsruher Richter nicht in Frage. Es gehe nur darum, dass durch den vorgezogenen Abschalttermin nicht sicher gestellt sei, dass die Konzerne die ursprünglich zugewiesenen Reststrommengen ausschöpfen könnten. Dafür könnte ihnen ein Ausgleich zustehen.

Hintergrund: Betreiber sehen sich enteignet

Nach der Katastrophe von Fukushima 2011 hatte die Bundesregierung beschlossen, künftig ganz auf Atomstrom zu verzichten. Bis 2022 muss der letzte Reaktor vom Netz sein. Die Atomstrom produzierenden Energiekonzerne sehen sich dadurch faktisch enteignet, weil erst ein Jahr vor dem beschlossenen Ausstieg eine Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke besiegelt worden war.

Ob die Großversorger ihr Recht auf Entschädigung auch wirklich durchsetzen, ist unklar. Derzeit verhandeln Regierung und Unternehmen darüber, wer die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung atomarer Altlasten übernimmt. Hier sind die Konzerne darauf angewiesen, dass ihnen die Bundesregierung entgegen kommt.