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Fahrverbot für Diesel in München?

Nach einem Gerichtsurteil muss München ein Fahrverbot für Diesel-Autos vorbereiten. Bereits ab 2018 könnten die Fahrzeuge aus dem Stadtbild verbannt werden.

Diesel-Verbote werden auch in München immer wahrscheinlicher. In dem Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Freistaat Bayern ist am 1. März 2017 das Urteil gefallen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verpflichtete die Behörden zu einem Stufenplan, um die hohe Stickstoffdioxid-Belastung einzudämmen.

DUH: An Fahrverboten führt kein Weg vorbei

Die Richter ordneten zwar an, dass noch in diesem Jahr ein Konzept für das Diesel-Fahrverbot vorbereitet werden muss. Wann die Fahrzeuge dann tatsächlich nicht mehr auf die Straße dürfen, hängt aber von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab. Dort läuft derzeit ein Verfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten entschieden wird. „Die jetzt noch offene Frage, ob bereits die heute geltende Rechtslage Fahrverbote ermöglicht, wird voraussichtlich im Herbst 2017 durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Bestätigt das Gericht die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen zur Zulässigkeit der Fahrverbote, wird München sie nach dem jetzigen Beschluss des VGH Anfang 2018 einführen müssen“, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht wider Erwarten festlegen, dass ein allgemeines Fahrverbot nicht rechtmäßig sei, müsse der Bund wegen des bereits anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens die Blaue Plakette einführen, so Klinger. Damit dürften nur noch Diesel-Fahrzeuge auf die Straße, die der Abgasnorm Euro 6 entsprechen.

Stadt und Freistaat müssen Plan erarbeiten

Im Detail sieht der VGH-Beschluss einen 3-Stufenplan vor: Bis zum 29. Juni müssen die Stadt München und der Freistaat Bayern alle Straßen nennen, an denen der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird. Bis Ende August muss dann klar sein, wie groß die Verbotszone werden soll, wen sie träfe und wo man von Verboten absehen würde. Liegt bis zum 31. Dezember kein tragfähiges Konzept für das Fahrverbot vor, wird eine Strafzahlung fällig.