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Hausbesuche unerwünscht

Vorsicht vor Abzockern an der Haustür.

Ein Mitarbeiter eines unseriösen Energieanbieters macht einen Hausbesuch bei einem Verbraucher. Der denkt, dass ihn ein Mitarbeiter seines Energieversorgers wegen eines Tarifwechsels besucht. Mit seiner Unterschrift wechselt er allerdings gleich den Anbieter.

Urteil gegen Haustürgeschäfte

In einem Urteil hat das Landgericht Berlin das Unternehmen nun dazu verpflichtet, Haustürwerbung dieser Art künftig zu unterlassen. Denn nach Ansicht des Gerichts ist ungewollte Haustürwerbung ebenso unzulässig wie Werbeanrufe oder -mails, da sie eine unzumutbare Belästigung darstellt. Demnach dürfen Vertreter einen Verbraucher nicht ohne vorherige Einwilligung zu Hause besuchen.