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Luftqualität online checken

Wer wissen will, wie viel Feinstaub oder Stickstoffdioxid die Luft in seiner Stadt belasten, kann auf ein neues Angebot des Umweltbundesamtes zugreifen.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine Internetseiten zur aktuellen Luftqualität neu gestaltet. Waren die Daten bisher nur für rund zwei Monate auf den Webseiten abruf- und downloadbar, können interessierte Bürger nun ein sich stetig weiter aufbauendes Archiv aus Karten und Daten nutzen. Mehrmals täglich ermitteln Fachleute an Messstationen des Umweltbundesamtes und der Bundesländer die Qualität der Luft. Schon kurz nach der Messung landen die Daten auf der Website des Umweltbundesamtes. Dort ist es möglich, die aktuellen Daten einzusehen.

Werte vergleichen

Neu ist, dass Internetnutzer sich die Messergebnisse nach Ihrer individuellen Schadstoff-, Datum- und Zeitauswahl zusammenstellen können. Neben deutschlandweiten Karten lassen sich über Auswahlboxen zum Beispiel Konzentrationswerte für einzelne Messstationen anzeigen oder Werte zwischen verschiedenen Messstationen vergleichen. Mithilfe einer Zeitleiste oberhalb der deutschlandweiten Karten können die Karten zu verschiedenen Zeitpunkten angesehen oder aber auch den Zeitraum für eine Animation festgelegt werden. Mit dem Play-Button startet dann die Animation für den gewählten Zeitraum.

Ballungsräume besonders belastet

Das UBA veröffentlicht Daten für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10), Stickstoffdioxid (NO2), Ozon (O3), Kohlenmonoxid (CO) und Schwefeldioxid (SO2). Seit Beginn der 1990er Jahre ist die Schadstoffbelastung der Luft in Deutschland deutlich zurückgegangen. Dennoch kommt es immer noch zu Überschreitungen von Luftqualitätsgrenz- und Zielwerten. Am höchsten belastet ist die Luft in Ballungsräumen und an Orten mit starkem Verkehrsaufkommen. Rund 35 Prozent der Menschen in Deutschland leben in Ballungsräumen und sind daher besonderen Gesundheitsrisiken durch Luftschadstoffe ausgesetzt.Stuttgart hatte deshalb vor Kurzem beschlossen, ältere Dieselfahrzeuge zu verbannen. Wenig später entschied ein Gericht, dass dies auch in München der Fall sein könnte.