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Mehr Fördergelder für energetische Sanierungen

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) wird künftig für die energetische Gebäudesanierung mehr Fördergeld bereitstellen und die Antragstellung vereinfachen.

Die Bundesregierung will die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und so für weniger Energieverbrauch und mehr Klimaschutz sorgen. Schwerpunkt der Förderung werde die energetische Sanierung sein, erklärte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ziel sei, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen. Deshalb werde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt. Die Änderungen treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft. Dann greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022.

Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung sei die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise, so Wirtschaftsminister Robert Habeck. Mit der Reform der BEG werden jährliche Bewilligungen von 13 bis14 Milliarden Euro möglich bleiben, davon etwa 12 bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen. Zum Vergleich: 2021 wurden rund 8 Milliarden Euro und 2020 rund 5 Milliarden Euro für die Sanierung ausgegeben. In 2022 sind es aktuell für die Sanierungsförderung rund 9,6 Milliarden Euro im Zeitraum von Januar bis Juli 2022.