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Mehr Geld bei Heizungstausch

Früher gab es für den Austausch von Heizungen, die über 30 Jahre alt waren, keine Förderung. Das ist jetzt anders.

Heizkessel müssen laut Gebäudeenergiegesetz nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden. Hauseigentümern, die diese Frist bislang überschritten hatten, bekamen beim Einbau einer neuen Heizung keine Bundesfördermittel. Seit diesem Jahr ist das anders: Zuschüsse sind nun auch für austauschpflichtige Ü-30-Kessel möglich, so das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau. Rund zwei bis drei Millionen Heizungen in Deutschland dürften älter als 30 Jahre alt sein, schätzen Experten. Sie sind in der Regel so ineffizient, dass sie nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel belasten. Es gilt daher ein Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen. In diesem Jahr müssen alle vor 1991 eingebauten Heizungen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als vier oder mehr als 400 Kilowatt. Auch wer seine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, darf die Heizung weiter betreiben. Die Förderbedingung hat sich mit der Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ am 1. Januar 2021 geändert.

Förderung so hoch wie nie

Für den Klimaschutz ist es wichtig, die alten Wärmeerzeuger durch möglichst CO2-arme Anlagen zu ersetzen. Dazu setzt die Förderung des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun auch für austauschpflichtige Heizungen wichtige finanzielle Anreize. Für sie gelten ab sofort die gleichen Fördersätze wie für Heizungen, die nicht von der Austauschpflicht betroffen sind. Eine Gasheizung, die für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist, wird mit 20 Prozent gefördert. Bei Gas-Hybridheizungen und Solarthermieanlagen sind es 30 Prozent der Investitionssumme. Wer auf eine Wärmepumpe, eine Biomassenanlage oder eine Erneuerbare-Energien-Hybridheizung setzt, kann mit einer Förderhöhe von 35 Prozent rechnen. Zusätzlich zu den Fördersätzen für die Heizung gewährt das BAFA eine Austauschprämie in Höhe von zehn Prozentpunkten, wenn Hauseigentümer ihre Ölheizung ersetzen. Außerdem gibt es noch eine Energieberatungsprämie von fünf Prozentpunkten, der sogenannte iSFP-Bonus. Maximal sind also 50 Prozent Förderung möglich.