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Neuer Energieausweis für alte Bauten nötig

Vor 1966 errichtete Gebäude verlieren dieses Jahr die Gültigkeit ihrer Pflicht-Energieausweise.

Seit Mitte 2008 brauchen Wohngebäude, die vor 1966 errichtet wurden, einen Energieausweis. Seit dem sind zehn Jahre vergangen und die ersten Ausweise müssen zum 1.Juli 2018 erneuert werden. Aber nicht jeder Hauseigentümer braucht sofort einen erneuerten Energieausweis.

Energieausweis – wann und für wen?

Petra Hegen von Zukunft Altbau, einem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm, erklärt: „Der neue Ausweis ist erst nötig, wenn ein Nutzerwechsel ansteht. Neuen Miet- und Kaufinteressenten muss der Ausweis aber bereits vor der Besichtigung vorgelegt werden.“ Das bedeutet im Umkehrschluss, wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht keinen Ausweis.

Das zeigt der Energieausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Energiebedarfsausweis zeigt den berechneten Energiebedarf des Gebäudes. Dagegen wird der Energieverbrauchsausweis auf Basis des Energieverbrauchs des Vornutzers der letzten drei Jahre berechnet und ist für die Nachnutzer weniger aussagekräftig. Auf einer Skala von grün bis rot zeigt der Energieausweis wie gut der Energiestandard ist. Vergleichbar zu Elektrogeräten wird die Energieeffizienz in die Klasse A+ bis H eingeteilt.