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Ökostrom: Ausschreibung statt feste Vergütung

Nach langem Ringen hat die Bundesregierung eine Novelle des EEG beschlossen. Damit will sie den Ausbau von Ökostrom besser steuern.

In Zukunft wird es keine garantierten Preise mehr für erneuerbare Energie geben. Das ist der Kernpunkt der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Ab 2017 sollen Ausschreibungen über neue Öko-Kraftwerke entscheiden. Den Zuschlag bekommt, wer am wenigsten Subventionen verlangt.

Das reduziere die Kosten für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Dadurch werde auch die EEG-Umlage sinken wird, die jeder Stromverbraucher zahlen muss, kündigt Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel an. Beobachter allerdings bezweifeln, dass dies der Fall sein wird.

Weniger Windräder, mehr Solaranlagen

Der Ausbau von Wind an Land wird von 2019 bis 2021 auf 2.800 Megawatt (MW) betragen. Das entspricht einer Menge von rund 1000 Windrädern. Bisher waren es 2500 MW. 2022 bis 2025 steigt die Menge auf 2.900 MW. Da das reformierte EEG die Stromnetze vor Überforderung schützen soll, gibt es zudem eine regionale Deckelung. In den Regionen, in denen es Netzengpässe gibt, wird der Zubau von Windrädern gebremst. Die Förderung wird am 1. Juni 2017 einmal um fünf Prozent gekürzt, eine schärfere Kürzung droht bei weiterhin zu hohem Zubau. Bei Windenergie auf See (Offshore) soll es beim Ausbauziel von 15.000 MW bis 2030 bleiben.

Bei der Fotovoltaik wird die Ausschreibungsmenge von 400 auf 600 MW Jahr angehoben. Anlagen ab 750 Kilowatt (KW) fallen künftig unter die Ausschreibungspflicht. Für kleine Anlagen gibt es Ausnahmen. Der Solarstrom vom eignen Dach wird also weiterhin subventioniert.

Bayern setzt sich bei Biomasse durch

Für die Biomasse wollte Gabriel die Förderung eigentlich streichen. Vor allem auf Druck von Bayern sieht das neue Gesetz nun doch vor, zunächst für drei Jahre neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von 150 MW zu fördern. In den folgenden drei Jahren sollen es 200 MW sein.

Bevor die Reform Anfang 2017 in Kraft tritt, müssen noch die Fraktionen von Union und SPD im Bundestag zustimmen. Zudem braucht die Regierung grünes Licht von der EU-Kommission.