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Verbraucherschützer fordern CO2-Grenzwerte

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) fordert die Regierung auf, den CO2-Grenzwerten für Neuwagen zuzustimmen. Es profitiere nicht nur das Klima, sondern auch der Verbraucher.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Ende Juni durchgesetzt, dass die Abstimmung über den Gesetzestext, den der Rat der EU und das EU-Parlament bereits ausgehandelt hatten, verschoben wurde. Seitdem ist die Zukunft dieses Gesetzesvorhabens unklar.

„Anspruchsvolle CO2-Grenzwerte sind nicht nur gut fürs Klima, sondern zahlen sich auch für Verbraucher aus“, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Der vorgesehene Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer bedeutet, dass die verkauften Neuwagen im Durchschnitt nicht mehr als 4,1 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen dürfen – das sei in Zeiten steigender Benzinpreise eine entscheidende Maßnahme, damit Mobilität bezahlbar bleibt.

Supercredits behindern konsequente CO2-Reduktion

Auch für die Autoindustrie könnten anspruchsvolle CO2-Grenzwerte ein Gewinn sein: So erhoffen sich die Verbraucherschützer Innovationen im Bereich der Energieeffizienz. Hinter der Blockadehaltung der Bundesregierung stecke vor allem die Forderung des Verbands der Automobilindustrie nach einer großzügigeren Supercredits-Regelung. Durch Supercredits lassen sich umweltfreundliche Autos und Fahrzeuge mit höherem Spritverbrauch in der CO2-Bilanz gegeneinander verrechnen. Sie verwässern das Ziel einer konsequenten CO2-Reduktion, würden aber gut zur Geschäftsstrategie einzelner Unternehmen des Verbands passen. Einerseits wollen sie Elektroautos auf den Markt bringen, andererseits weiter konventionelle Premiumfahrzeuge mit zum Teil hohen Emissionswerten verkaufen.

Aus Sicht des vzbv sind innovative Elektrofahrzeuge begrüßenswert. Da sich die meisten Verbraucher auf absehbare Zeit aber kein solches Auto leisten können, seien für sie kurzfristig vor allem Fortschritte bei der Effizienz von Diesel- und Benzinmotoren entscheidend. Die gebe es aber nur, wenn sich die EU auf die geplanten CO2-Grenzwerte einigt. Gerd Billen: „Die Bundesregierung kann nicht länger die EU-Gesetzgebung aus Rücksichtnahme auf einzelne Hersteller lahmlegen.“