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Von der Maut befreit

Elektro- und Erdgas-Lkw ab 7,5 Tonnen sind ab Januar 2019 von der Maut befreit.

Am 18. Oktober 2018 hat der Bundestag die Befreiung der Lkw-Maut für elektrische und mit Erdgas betriebene Lastkraftwagen beschlossen. Für Erdgas-Lkw gilt die Mautbefreiung nur bis Ende 2020 uneingeschränkt.

Erdgas-Lkw ab 2020

Elektrisch betriebene Lkw werden komplett von der Maut befreit. Anders ist es bei Erdgas-Lkw: Bis Ende 2020 sind diese auch komplett von der Maut befreit. Danach müssen sie Mautanteile für Infrastruktur- und Lärmbelästigungskosten entrichten. Lediglich der Mautteilsatz für Luftverschmutzungskosten entfällt.

Kosteneinsparungen für Speditionen

Spediteure können je nach Lkw-Gewichtsklasse durch die Befreiung der Maut bis zu 18,7 Cent je Kilometer einsparen. „Es ist positiv und konsequent, dass jetzt auch mit Erdgas betriebene Lkw von der Autobahnmaut befreit werden sollen“, sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. Erdgasbetriebener Schwerverkehr ist gegenüber reinen Elektrolastern über 7,5 Tonnen bereits auf dem Markt vorhanden, die Befreiung für Erdgasschwerlastfahrzeuge ist somit besonders interessant.