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Weg frei für öffentliches Surfen

Die Bundesregierung schafft die Störerhaftung ab. Offene WLAN-Spots werden damit künftig keine Rarität mehr sein.

Nach freiem WLAN müssen die Bürger in Deutschland bislang lange suchen. Das liegt vor allem an der sogenannten Störerhaftung. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2010 gilt: Wer sein Netz öffnet, kann für die Vergehen der Surfer haftbar gemacht werden. Wenn also Gast in der Kneipe illegal Filme herunterlädt, kassiert der Wirt die Abmahnung. Die Folge: Wirklich offene Netze gibt es selten.

Keine Haftung mehr für Taten anderer

Jetzt hat die Große Koalition nach monatelangen Debatten das Telemediengesetz neu geregelt und die Abschaffung der Störerhaftung beschlossen. Wenn das Gesetz in Kraft tritt – vorrausichtlich im Herbst –, laufen Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen. Anbieter wie etwa ein Café-Betreiber genießen dann auch das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter und müssen ihr WLAN nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einem Passwort sichern.

Zuspruch von allen Seiten

Die Entscheidung wird von Politikern und Branchenverbänden begrüßt. „Die Abschaffung der Störerhaftung wird zu spürbaren Erleichterungen für die Betreiber und Nutzer öffentlicher WLAN-Netze führen“, sagte Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom. „Die Neuregelung macht den Weg frei für den Ausbau von WLAN-Hotspots in Cafés, Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen“, so Rohleder weiter. Der Gaststättenverband Dehoga spricht gar von einem „lange erwarteten Befreiungsschlag“.