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Weniger Geld für Fotovoltaik

Wegen des leicht gestiegenen Zubaus werden die Fördersätze für Fotovoltaikanlagen gekürzt.

Nehmen Sie Ihre Fotovoltaikanlage zwischen dem 1.Mai und dem 31.Juli 2017 in Betrieb? Dann müssen Sie mit weniger Fördergeldern rechnen. Denn wie die Bundesnetzagentur am 2. Mai mitteilte, werden jetzt die Fördersätze gekürzt, weil der Fotovoltaik-Zubau verglichen zum letzten Bezugszeitraum leicht angestiegen ist. Die Förderung für kleine Fotovoltaikanlagen bis 10 Kilowatt Spitzenleistung sinkt in der festen Einspeisevergütung zum 1. Mai von derzeit 12,30 Cent/Kilowattstunde auf 12,27 Cent/Kilowattstunde.

Individuelle Anpassung

Die Fördersätze für Strom aus Fotovoltaikanlagen werden nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes jeden Monat angepasst. Entscheidend ist dabei der Brutto-Zubau der vergangenen sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. Momentan liegt der Brutto-Zubau bei etwa 2149 Megawatt und damit knapp unterhalb des gesetzlich festgelegten Ausbaupfads von 2500 Megawatt. Das bedeutet, die Vergütungssätze werden um jeweils ein viertel Prozent pro Monat gesenkt. Wenn der Zubau höher ist als der Ausbaupfad, sinkt die Förderung weiter.

Mehr Förderung bei weniger Zubau

Eine Unterschreitung des Ausbaupfads würde dazu führen, dass die Vergütungssätze steigen. Wegen der niedrigen Zubauzahlen in den vergangenen Monaten hatte die Bundesnetzagentur seit Herbst 2016 die Fördersätze für Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden nicht mehr abgesenkt.