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Zähler Wechsel: Alte Stromzähler werden durch digitale Geräte ersetzt

Moderne Zähler sollen dazu beitragen, die Stromnetze intelligenter zu machen. Was Privathaushalte über den Zähleraustausch wissen sollten.

In vielen deutschen Haushalten hängt noch ein bis zu 30 Jahre alter Stromzähler im Flur oder im Keller. Die Technik in dem schwarzen Kästchen, dem sogenannten Ferraris- oder Drehstromzähler, hat sich bewährt – und ist doch nicht mehr geeignet für die künftigen Anforderungen. Denn mit der Energiewende speisen immer mehr Windräder und Solaranlagen wetterabhängig und damit schwankend Strom ins Netz ein. Der Verbrauch ist aber zu bestimmten Tageszeiten immer gleich hoch, etwa beim Fernsehen am Abend. Ein intelligentes Stromnetz, das sogenannte Smart Grid, soll Stromverbrauch und -erzeugung künftig aufeinander abstimmen. Das hilft, die Frequenz in den Stromleitungen ins Gleichgewicht zu bringen, um das Netz stabil zu halten. Die dazu nötigen Daten liefern intelligente Messsysteme, auch Smart Meter genannt. Ihr Einbau ist ein erster wichtiger Schritt, um das Netz intelligenter zu machen und um auch in Zukunft eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten.

Um die Zählertechnik ins digitale Zeitalter zu bringen, erhalten die meisten Haushalte in den nächsten Jahren einen digitalen Stromzähler (Fachbegriff: moderne Messeinrichtung), der den alten, analogen Zähler ersetzt. Einige Gebäude bekommen auch schon ein intelligentes Messsystem. Damit aus einer modernen Messeinrichtung ein intelligentes Messsystem wird, braucht es ein Smart-Meter-Gateway. Dieses Kommunikationsmodul verteilt die vom digitalen Zähler erfassten Messwerte verschlüsselt etwa an die Energieversorger und die entsprechenden Netzbetreiber. Dabei bekommen die jeweiligen Stellen nur die Daten, die sie wirklich benötigen. Das stärkt den Datenschutz.

Das hängt vom Stromverbrauch ab. Liegt dieser über 6 000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr, kommt ein intelligentes Messsystem in den Schrank. Wer weniger Strom verbraucht, erhält eine moderne Messeinrichtung. Das trifft auf die meisten Privathaushalte zu. Ihren aktuellen Jahresverbrauch finden Sie auf der Rechnung Ihres Stromanbieters: Maßgeblich ist der Durchschnittswert der vergangenen drei Jahre. Die neuen Zähler werden in den nächsten Jahren sukzessive installiert. Bis 2032 soll der Austausch flächendeckend abgeschlossen sein.

Bei der modernen Messeinrichtung verlassen die Daten nicht das Haus. Ein intelligentes Messsystem ist dagegen – wie jedes Gerät, das Daten über Funk oder Kabel versendet – mit der Außenwelt verbunden. Um die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, ist deshalb gesetzlich sichergestellt, dass die Smart-Meter- Gateways den höchsten Datenschutzund Sicherheitsstandards genügen. Es dürfen nur Geräte eingebaut werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) streng geprüft und zertifiziert wurden.

Der verpflichtende Einbau für Photovoltaikanlagen ab sieben Kilowatt installierter Leistung sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie eine Wärmepumpe oder eine Wallbox , ist bis auf Weiteres ausgesetzt. Es gibt noch keine zertifizierten intelligenten Messsysteme für diese Anwendungen. Er ist aber in den kommenden Jahren geplant.

Bei der modernen Messeinrichtung bleiben die Daten wie gewohnt vor Ort gespeichert und werden nicht übermittelt. Der Zählerstand für die Jahresabrechnung wird weiterhin abgelesen. Anders beim intelligenten Messsystem: Es schickt die Verbrauchsdaten für die Stromrechnung automatisiert an den Messstellenbetreiber. Ein Ablesen des Zählerstands vor Ort ist nicht mehr nötig. Zudem wird es mit dem Gerät künftig möglich sein, flexible Stromtarife zu nutzen, bei denen Strom zum Beispiel dann günstiger ist, wenn große Mengen zur Verfügung stehen.

Wie beim alten, analogen Stromzähler zahlt der Verbraucher auch für die Nutzung des neuen Stromzählers ein Messentgelt. Die Kosten dürfen dabei bestimmte gesetzlich festgelegte Obergrenzen nicht überschreiten: Privathaushalte mit einem typischen Jahresverbrauch von rund 3 500 Kilowattstunden zahlen für eine moderne Messeinrichtung maximal 20 Euro im Jahr. Falls ein Durchschnittshaushalt vom grundzuständigen Messstellenbetreiber – in der Regel den Stadtwerken – ein intelligentes Messsystem erhält, darf das nicht mehr als 40 Euro pro Jahr kosten. Entscheidet sich der Verbraucher freiwillig für ein solches Messsystem oder einen anderen Anbieter, gilt diese gesetzliche Grenze aber nicht.

Dafür ist wie bisher der Messstellenbetreiber zuständig. Bis 2016 war der Netzbetreiber automatisch Messstellenbetreiber – für Kunden hier in der Region also die Stadtwerke Musterstadt. Inzwischen können auch andere Unternehmen den Service des Messstellenbetriebs anbieten. Für Kunden der Stadtwerke Musterstadt bleibt aber alles beim Alten: Solange sie kein anderes Unternehmen beauftragen, kümmern sich die Stadtwerke gewohnt zuverlässig um den Messservice.

Stadtwerke informieren ihre Kunden mindestens drei Monate vor dem Einbau per Post. Der eigentliche Tausch ist in den meisten Fällen schnell und unkompliziert erledigt. Allerdings kann bei vor 1965 errichteten Bauten ein Umbau des Zählerschranks notwendig sein, die Kosten dafür muss der Geb.udeeigentümer tragen. Ist das der Fall, kommen die Stadtwerke auf Sie zu.