copilot KWKG 2016 - die Entscheidung ist gefallen | energie-tipp.de

KWKG 2016 – die Entscheidung ist gefallen

Der Bundestag stimmt der Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes zu. 2016 soll es in Kraft treten.

Mehrere Koalitionsrunden waren notwendig – jetzt hat der Bundestag das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) verabschiedet. Damit kann es voraussichtlich zum 1.1.2016 noch in Kraft treten. Mit der Reform fördert die Bundesregierung besonders Anlagen mit einer Leistung, die kleiner als 50 Kilowatt ist und stützt den Trend zur dezentralen Energieerzeugung. So will die Regierung ihrem Ziel näher kommen, bis 2025 mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen 25 Prozent der Nettostromerzeugung abzudecken.

Mehr Planungssicherheit

Der BDEW begrüßt das im Bundestag verabschiedete KWKG 2016. „Positiv ist insbesondere, dass konkrete Mengenziele für den KWK-Ausbau – bis 2025 sind es 120 Terawattstunden – festgelegt wurden. Auch die Verlängerung des Geltungszeitraums von 2020 auf 2022 ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sichere Investitionsbedingungen sind ein zentraler Faktor, um die Potenziale der KWK-Technik für Effizienzsteigerungen im Wärmemarkt und den Klimaschutz zu heben“, sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Hildegard Müller.

Verpasste Chance für den Klimaschutz

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft kritisiert, dass die Eigenstromversorgung mit industriellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bei der Reform fast unberücksichtigt bleibt. Die Kraft-Wärme-Kopplung spare in der Industrie aktuell über 18 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ein.

Und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) diagnostiziert eine verpasste Chance für den Klimaschutz: Sinnvoller wäre es gewesen, die Förderung neuer fossil befeuerter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf die Heizperiode zu beschränken. In den Sommermonaten sollten Verbraucher besser Solarwärme aus großen Solarkollektorfeldern nutzen.