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Winterdienst: Wer schippen muss

Bei Kindern und Wintersportlern lassen die ersten Flocken die Herzen höher schlagen. Auf Wegen und Straßen beginnt nun der Kampf gegen Schnee und Glatteis.

Eigentlich liegt die Räum- und Streupflicht bei den Städten und Gemeinden. Doch die übertragen diese üblicherweise per Satzung an die Hauseigentümer, die wiederum häufig ihre Mieter in die Verantwortung nehmen. Geregelt werden muss der Winterdienst im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Eine mündliche Verabredung genügt nicht. Kommen die Mieter ihrer Pflicht nicht nach, kann der Vermieter ein Unter­nehmen beauftragen – auf Kosten der Mieter. Ausnahmen von der Räum- und Streupflicht sind möglich: Wegen Alter oder Krankheit können sich Mieter unter Umständen vom Winterdienst befreien lassen.

Wo muss ich räumen?

Ein am Grundstück oder Haus angrenzender Gehweg muss so geräumt sein, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können, also auf etwa 100 bis 120 Zentimeter Breite. Außerdem sollen Zugänge sowie Wege auf dem Grundstück schneefrei sein, hier reicht ein halber Meter. Was viele nicht wissen: Ist kein Gehsteig vorhanden, gilt die Räum- und Streupflicht auch für die angrenzende Straße – sofern sie nicht so stark befahren ist, dass Schneeschippen unzumutbar wäre.

Und bis wann?

Bis zu welcher Uhrzeit die Wege schnee- und eisfrei sein sollen, variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Gewöhnlich gilt die Zeit zwischen 7 und 20 Uhr werktags und ab 9 Uhr am Wochen­ende. Auf keinen Fall reicht es, nur vor der Arbeit zum Schneeschieber zu greifen. Bei Schneefall oder Blitzeis müssen die Wege – wenn nötig – untertags erneut freigeschaufelt und gestreut werden.

Womit am besten?

Schneeräumen mit der Handschaufel ersetzt den Frühsport. Bei größeren Grundstücken empfehlen sich maschinelle Räumschilde oder Schneefräsen. Streusalz ist zwar das schnellste und bequemste Mittel gegen Eis, belastet aber die Umwelt und schädigt Pflanzen. Vielerorts ist es für Privatanwender sogar verboten. Umweltfreundlicher machen Granulat, Streusplit, Sand oder Asche eisige Wege tritt­sicher. Die Streupflicht sollte keiner auf die leichte Schulter nehmen: Geschieht ein Unfall, haftet derjenige, der sich zum Räumen verpflichtet hat – und das kann teuer werden.