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Sonnenstrom für Mieter

Pilotprojekte wie die „SonnenBurg“ zeigen: Es geht. Inzwischen können auch Mieter Sonnenstrom vom eigenen Dach beziehen – und dabei Stromkosten sparen.

Mieter Klaus-Dieter Reinelt ist begeistert von dem kleinen Kraftwerk, das seine Frau und ihn seit einiger Zeit mit Solarenergie versorgt. „Den erzeugten Strom können wir direkt nutzen. Zum Kochen, Backen, Wäschewaschen und was sonst tagsüber so alles im Haushalt anfällt, wenn die Sonne scheint.“ Auf dem Dach des Mehrfamilienhauses, in dem Reinelts wohnen, haben die Stadtwerke Burg im Rahmen des Projekts „SonnenBurg“ mehrere Photovoltaik-Anlagen installiert. Bei gutem Wetter versorgen sie die Wohnungen mit Ökostrom. Und an trüben Tagen? Wird Strom aus dem Netz zugeschossen. Ins Leben gerufen wurde die „SonnenBurg“ von den Stadtwerken Burg und der Burger Wohnungsbaugenossenschaft eG. Bisher haben die Stadtwerke auf zehn Gebäuden der Genossenschaft Photovoltaik-Anlagen installiert. Insgesamt sollen mithilfe finanzieller Bürger-beteiligung 35 PV-Anlagen auf zwölf Mehrfamilien-häusern entstehen und insgesamt 230 Mietparteien mit Solarstrom versorgen.

Großes Potenzial

So wie die Bewohner der Stadt Burg in Sachsen-Anhalt könnten bald 1,4 Millionen Mieter in Deutschland von Mieterstrom profitieren. Das ergab eine Potenzialanalyse für solaren Mieterstrom, die der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Deutsche Mieterbund, der Bundesverband Solarwirtschaft und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands vorstellten. Bisher war das Modell für Vermieter nicht attraktiv genug – wegen der hohen Kosten für den Betrieb der Anlagen, Vertrieb und Abrechnung. Mit dem im Juli 2017 verabschiedeten Mieterstromgesetz ändert sich das: Vermieter erhalten bis zu 3,8 Cent Zulage pro Kilowattstunde, die sie für die Zusatzkosten entschädigen soll. Auch für Mieter ist Mieterstrom finanziell interessant: Laut Gesetz darf der Mieterstrompreis 90 Prozent des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten. Grund dafür: Der Mieterstrom muss nicht durchs öffentliche Stromnetz geleitet werden. Strompreisbestandteile wie Netzentgelt, Stromsteuer, Netzumlagen und Konzessionsabgabe entfallen. Dieser Kostenvorteil muss an die Mieter weitergegeben werden.

Günstiger Strom direkt vom Dach

Bewohner wie die der „SonnenBurg“ profitieren also dauerhaft von dem günstigen Strom vom Dach: In den nächsten 20 Jahren zahlen sie immer den gleichen Preis. Einzige Ausnahme: eine Änderung der EEG-Umlage, die den Ausbau erneuerbarer Energien fördert. „Damit ist unser Mieterstrom eine echte Strom­preis­bremse für die selbstverbrauchten Kilowattstunden“, sagt Günther Peter, Vertriebsleiter der Stadtwerke Burg.

Zudem lassen sich Mieterstromprojekte mit digitalen Stromzählern ausstatten. Mieter, die den Sonnenstrom nutzen, können damit sehen, wann sie Strom aus der PV-Anlage ziehen und wie viel davon gerade verfügbar ist. Digitale Zähler zeigen auch den eigenen Verbrauch an und helfen, Stromfressern auf die Spur zu kommen. In Kombination mit einem Portal, das die Daten auswertet, lässt sich sogar ein Alarm einstellen, wenn der Verbrauch beispielsweise auffällig hoch ausfällt.

Mieter an Energiewende beteiligen

„Bisher blieb Sonnenstrom Eigenheimbesitzern mit PV-Anlage vorbehalten. Mieter hatten das Nachsehen“, sagt Günther Peter. Dank Projekten wie der „SonnenBurg“ ändert sich das. Künftig können auch Mieter in Mehrfamilienhäusern an den Vorteilen der Energiewende partizipieren. Viele Mieter wissen das zu schätzen. „Für mich stand von Anfang an fest, dass ich da mitmache“, sagt Klaus-Dieter Reinelt und spricht für viele Bewohner. „Schließlich kann ich damit nur gewinnen.“


Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom wird lokal von Solaranlagen auf einem Mietshaus erzeugt und überwiegend direkt von den Bewohnern verbraucht. Nur überschüssige Energie wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Reicht die Leistung der Anlage nicht aus, wird Strom aus dem Netz zugeliefert. Bislang rentierte sich das Mieterstrom-Modell für Vermieter wegen des hohen Aufwands für die Abrechnung der Anlage nicht. Das soll die neue Mieterstromförderung ändern.

Wie sieht die Förderung aus?

Das neue Mieterstromgesetz gilt seit 25. Juli 2017. Es garantiert Betreibern von Photovoltaik-Mieterstrom-Anlagen bis zu 3,8 Cent Zuschlag pro Kilowattstunde. Die genaue Höhe hängt von der Anlagengröße und dem Solarzubau insgesamt ab. Die Förderung ist auf einen Zubau von 500 Megawatt pro Jahr beschränkt: Ist die Grenze überschritten, gibt’s erst im Januar des Folgejahres wieder Geld. Voraussetzungen für den Zuschlag: Die Leistung der Solaranlage darf nicht größer als 100 Kilowatt sein. Zudem muss die Gebäudefläche zu mindestens 40 Prozent als Wohnfläche genutzt werden.