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Solarstrom für Mieter

Eine Solaranlage aufs Dach bauen? Für Hausbesitzer kein Problem. Für Wohnungseigentümer ist das nicht ganz so einfach – aber möglich.

Das Potenzial für den Ausbau regenerativer Energien in Deutschland ist noch längst nicht ausgeschöpft. Die Bundesregierung geht davon aus, dass etwa 3,8 Millionen Wohnungen von Mieterstrom profitieren könnten. Das sind 18 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Bislang haben vor allem Eigenheimbesitzer ihren Solarstrom selbst erzeugt. Für Vermieter war das Modell wegen der hohen Kosten, etwa für Abrechnungen, Vertrieb und Messungen, unattraktiv. Das ändert sich mit dem neuen Mieterstromgesetz (siehe unten). Was Wohnungseigentümer, die in eine Solaranlage investieren wollen, beachten sollten, weiß Dr. Harald Schäffler, Geschäftsführer von schäffler sinnogy, einem Beratungsunternehmen für Stadtwerke, die Wohnungswirtschaft und Kommunen.

Herr Schäffler, kann ich als Wohnungseigentümer ein Mieterstromprojekt auch allein planen?

Nein, schließlich gehört Ihnen nur ein bestimmter Prozentsatz eines Hauses. Um eine Solaranlage auf dem Dach zu installieren, brauchen Sie die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer. Wie viele Eigentümer zustimmen müssen, ist strittig. Laut Eigentümerverband Haus und Grund muss es kein einstimmiger Beschluss sein: Nach § 22 Absatz 2 Wohnungseigentumsgesetz reichen 75 Prozent der Stimmen, wenn durch die bauliche Veränderung Endenergie nachhaltig eingespart wird.

Wie geht’s weiter, wenn ich die anderen Eigentümer überzeugt habe?

Ist diese Hürde genommen, muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft überlegen, ob sie neben der Rolle des Eigentümers der Solaranlage auch den Betrieb übernehmen möchte und wen sie mit Strom beliefern will.

Spricht etwas dagegen, die Bewohner des Hauses selbst mit Strom zu beliefern?

Der Mieterstromlieferant ist für Lieferung und Abrechnung zuständig. Eine komplexe Rolle, da messtechnisch genau nachzuweisen ist, wie viel Strom an jede einzelne Wohneinheit geliefert und wie viel ins öffentliche Netz eingespeist wurde. Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist es nicht empfehlenswert, die Rolle des Lieferanten zu übernehmen, denn dafür müsste sie sich als Energieversorgungsunternehmen registrieren lassen. Das bedeutet nach geltendem Energierecht: Jeder Mieterstromlieferant wird behandelt wie ein Energieversorger, inklusive Meldepflichten, Vertragsgestaltung und Rechnungslegung.

Klingt nach viel Arbeit. Wie können Wohnungseigentümergemeinschaften den Aufwand umgehen?

Am besten man holt sich einen Energiedienstleister wie zum Beispiel ein Stadtwerk mit ins Boot. Dieser kümmert sich um die Technik für die Messung, übernimmt die Verteilung und die Abrechnung und beantragt darüber hinaus die Mieterstromförderung.

Ist es für die Eigentümergemeinschaft sinnvoll, die Anlage selbst zu betreiben?

Neben dem Aufwand für Betreuung, Abrechnung und Wartung der Anlage sind hier auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. So ist die Vermietung von Wohnungen von der Gewerbesteuer befreit. Aber der Betrieb einer PV-Anlage und die Lieferung ins öffentliche Netz ist eine gewerbliche Tätigkeit und damit gewerbesteuerpflichtig. Vermieter riskieren damit, die Steuerbefreiung auch für die Vermietung zu verlieren. Wer das verhindern möchte, sollte den Betrieb der Anlage an einen Energiedienstleister übergeben.

Stellt sich noch die Frage: Wer finanziert das Ganze?

Aktuell gibt es für Geldanlagen kaum Zinsen. Wenn die Wohnungseigentümer ausreichend Mittel haben, die sie investieren können, ist eine PV-Anlagen eine lukrative Möglichkeit. Auch gibt es zinsgünstige Kredite, die vom Staat zusätzlich gefördert werden. Ansonsten kann man die Finanzierung auch an einen Energieversorger übertragen: Er trägt die Kosten für die Solaranlage, kümmert sich um ihren Betrieb und verkauft den Ökostrom an die Wohnungseigentümer beziehungsweise Mieter. Die Wohnungseigentümergemeinschaft bekommt dann von ihm eine Pacht für die Nutzung des Dachs. Ob es sich für die Wohnungseigentümergemeinschaft lohnt, selber in eine Solaranlage zu investieren, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Wird zum Beispiel eine CO2-Abgabe eingeführt und die EEG-Umlage abgeschafft, dann wird Sonnenstrom deutlich günstiger. Bei einer Solaranlage mit einer Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren, kann das ein großer Vorteil sein.

Zusammengefasst: Was können Eigentümergemeinschaften selbst regeln? Wo wenden Sie sich besser an Profis?

Wenn finanzielle Mittel verfügbar sind, empfehle ich, selber zu investieren, aber die Betreiber- und Mieterstrom-Lieferantenrolle abzugeben. Wohnungseigentümer und Mieter können so langfristig am meisten von dem preiswertem Sonnenstrom profitieren, ohne ein großes Risiko einzugehen.


MIETERSTROM: SO WIRD ER GEFÖRDERT

Das neue Mieterstromgesetz gilt seit 25. Juli 2017. Es garantiert Betreibern von Photovoltaik-Mieterstrom-Anlagen bis zu 3,8 Cent Zuschlag pro Kilowattstunde. Die genaue Höhe hängt von der Anlagengröße und dem Solarzubau insgesamt ab. Die Förderung ist auf einen Zubau von 500 Megawatt pro Jahr beschränkt: Ist die Grenze überschritten, gibt’s erst im Januar des Folgejahres wieder Geld. Voraussetzungen für den Zuschlag: Die Leistung der Solaranlage darf nicht größer als 100 Kilowatt sein. Zudem muss die Gebäudefläche zu mindestens 40 Prozent als Wohnfläche genutzt werden.

Sie haben bereits eine Solaranlage auf Ihrem Dach? Mit diesem Check sorgen Sie für den bestmöglichen Ertrag Ihrer Anlage.