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Ältere Photovoltaik-Anlagen und BHKW schnell anmelden

Gebäudeeigentümer, die eine PV-Anlage oder ein Mini-BHKW betreiben, müssen diese in das zentrale Marktstammdatenregister bis Ende Januar 2021 eintragen.

Für ältere Anlagen läuft die Übergangsfrist ab: Sind sie vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen, müssen sie bis zum 31. Januar 2021 in das Register eingetragen sein. Ohne Anmeldung riskieren die Anlageneigentümer ihre Einspeisevergütung, so das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau.

Für Neuanlagen gilt Anmeldepflicht schon seit Februar 2019

Alle stromerzeugenden Anlagen müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Der Eintrag ist für neue Anlagen schon seit Februar 2019 verpflichtend. Dies muss einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Liegt bis zum 31. Januar 2021 kein Eintrag vor, darf der Netzbetreiber den Geldhahn für den in das Stromnetz eingespeisten Strom zudrehen. Der Stopp kann auch wieder rückgängig gemacht werden: Sobald der Anlagenbetreiber die Registrierung nachholt, fließen die Vergütungen inklusive der einbehaltenen Beträge wieder. Die Einspeisevergütung ist ein wichtiger Bestandteil zur Refinanzierung der Investition.

Die Anmeldung ist einfach

Für die Registrierung ist kein explizites Fachwissen erforderlich. Man benötigt nur die Unterlagen mit den technischen Daten der Anlage. Zur Anmeldung geht man im Internet auf die Webseite des Marktstammdatenregisters. Die Anmeldung dauert rund 20 bis 30 Minuten. Wer den Eintrag nicht selbst machen will oder kann, darf bevollmächtigte Personen, Installateure, Dienstleister oder Personen aus der Familie beauftragen, so Zukunft Altbau.