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Austauschpflicht für Heizkessel

Weil veraltete Technik oft mit einem hohen Energieverbrauch einhergeht, müssen Hauseigentümer vor dem Jahr 1987 eingebaute Heizkessel jetzt austauschen.

Nach 30 Jahren Betrieb ist Schluss. Wer eine Heizung betreibt, die vor 1987 gebaut worden ist, muss sich jetzt in den meisten Fällen einen neuen Heizkessel zulegen. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor: Nach 30 Jahren Betrieb ist für Heizkessel oft Schluss. „Für mehr als eine Million alte Öl- und Gasheizungen gilt im Jahr 2017 die Austauschpflicht“, schätzt Petra Hegen vom Informationsprogramm Zukunft Altbau.

Für Eigentümer bedeutet der Austausch erst einmal eine Investition von mehreren tausend Euro. Aber da moderne Brennwertkessel deutlich weniger Öl oder Gas als die alten Heizwertkessel verbrauchen, kann sich die Erneuerung durchaus lohnen.

Brennwertkessel dürfen bleiben

Nicht alle der über drei Jahrzehnte alten Heizungsanlagen müssen raus aus dem Haus. Nur Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt fallen unter die Pflicht. „Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen weiter betrieben werden“, erklärt Hegen. „Vor dem Jahr 1987 waren Brennwertkessel jedoch noch recht neu, daher wird es hier nicht so viele Anlagen geben.“

Auch Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, fallen unter die Ausnahme. Bei einem Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002 beträgt die Frist zur Erfüllung für den neuen Eigentümer zwei Jahre. Der Schornsteinfeger prüft die Einhaltung der Vorschriften.

Wo steht das Baujahr?

Wer nicht weiß, wie alt sein Kessel ist, sollte zuerst auf dem Typenschild nachschauen. Es ist direkt auf dem Heizungskessel montiert. „Das Typenschild gibt Angaben unter anderem über den Hersteller, das Baujahr und die Leistung“, sagt Jürgen Groß vom Deutschen Energieberaternetzwerk (DEN). Da der Kessel oft gedämmt ist, ist das Typenschild jedoch nicht immer leicht zu finden. Unter der meist seitlichen Abdeckung befinden sich die entsprechenden Informationen auf einem Metallschild.

Eine weitere Möglichkeit ist, auf das Protokoll des Schornsteinfegers zu schauen. Wer Unterlagen aus der Bauzeit hat, kann dort nachsehen: Rechnungen oder Datenblätter geben meist Aufschluss darüber, ob die Heizung zu alt für einen Weiterbetrieb ist.