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Bund regelt Fahrverbote

Diesel-Autos dürfen bundesweit nach erfolgreicher Hardware-Nachrüstung weiterfahren. Das regelt eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Der Bundestag hat neue Regeln im Umgang mit Verkehrsverboten beschlossen. Sie gelten einheitlich im ganzen Land und legen unter anderem fest, dass Diesel-Pkw von Verkehrsverboten ausgeschlossen sind, wenn sie nachweislich geringe Mengen an Stickstoffoxid ausstoßen. Das würde beispielsweise Fahrzeuge mit erfolgreicher Hardware-Nachrüstung betreffen.

Zwei Drittel weniger Stickstoffoxid-Ausstoß

Das Gesetz regelt, dass Diesel-Pkw der Abgasnormen 4 und 5 mit einem geringeren Stickstoffoxid-Ausstoß als 270 Milligramm pro Kilometer nicht von Fahrverboten betroffen sind. Mit einer Hardware-Nachrüstung ist der Grenzwert erreichbar – ohne Nachrüstung stößt ein Euro-5-Diesel im realen Fahrbetrieb zurzeit noch rund 900 Milligramm pro Kilometer aus. Die Kosten für die Nachrüstung sollen laut Bundesregierung die Hersteller der Diesel-Fahrzeuge übernehmen. Erste Automobilhersteller haben die Zahlungen bereits zugesagt.

Weitere Ausnahmen

Von den Verboten ausgenommen sind auch alle Fahrzeuge der Abgasnorm 6, nachgerüstete Handwerker-, Liefer- und Kommunalfahrzeuge sowie nachgerüstete schwere Fahrzeuge der privaten Entsorgungswirtschaft. Ebenfalls von Verkehrsverboten befreit sind Krankenwagen, Polizeiautos und Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen.