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E-Mobilität: Schneller und leichter Laden

Mit der Novellierung der Ladesäulenverordnung soll das das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfacher und nutzerfreundlicher werden.

Die E-Mobilität kommt immer besser ins Rollen: Es gibt mehr unterschiedliche Modelle, die immer weniger kosten und immer weiter kommen sowie satte Förderungen und Steuervorteile für alle, die auf ein sauberes E-Auto umsatteln. Man müsse aber nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Dazu soll es zukünftig möglich sein, an Ladesäulen nicht nur mit dem Smartphone, sondern auch mit gängiger Kredit- und Debitkarte zu bezahlen. Zudem könne man auch grenzüberschreitend laden, denn die Kreditkarte sei überall einsetzbar, so der Minister. Die Änderung der Ladesäulenverordnung sieht vor, dass Ladesäulenbetreiber beim Ad-hoc-Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen.

Start ab 2023

Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. Der Änderungsentwurf wurde von der EU-Kommission notifiziert, als nächstes befasst sich der Bundesrat mit den geplanten Änderungen.