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Kalte Füße im Erdgeschoss

Unbeheizte Keller ohne Deckendämmung sorgen zur kalten Jahreszeit für kalte Füße im Erdgeschoss.

Die Kellerdeckendämmung ist im Gegensatz zur Deckendämmung im obersten Geschoss nicht gesetzlich vorgeschrieben. Daher dämmen viele Hausbesitzer ihre Kellerdecke nicht. Dies sorgt für kalte Füße und eine erhöhte Heizkostenabrechnung.

Mit Dämmung Wärme und Geld sparen

Jochen Schneider, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt: „Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das zeigt sich dann an erhöhten Heizkosten und kalten Füßen im Erdgeschoss. Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine der wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen. Je nach Gebäude können die Bewohner insgesamt rund fünf bis sieben Prozent Energie sparen.“

Zuschuss für warme Füße

Hausbesitzer, die ihre Kellerdecke dämmen, können einen günstigen Kredit oder einmaligen Zuschuss der staatlichen KfW-Förderbank beantragen. Die Dämmung der Kellerdecke kann auch nachträglich und selbstständig angebracht werden. Sie erhöht nicht nur den Wohnkomfort, sondern ist gleichzeitig eine preisgünstige und schnelle Energiesparmaßnahme.