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Kartellverfahren: Gazprom lenkt ein

Der russische Energiekonzern muss wohl keine Strafe dafür bezahlen, dass er seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat.

Gazprom bleibt wahrscheinlich von der drohenden Milliardenstrafe verschont. Die EU-Kommission will sich mit dem russischen Staatskonzern einigen. Im Gegenzug verpflichtet sich Gazprom zu weitgehenden Zugeständnissen, um den Wettbewerb in den osteuropäischen Ländern zu beleben. Die Kommission gehe davon aus, dass „Gazprom sein wettbewerbsfeindliches Verhalten beende“, sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

Hintergrund ist marktbeherrschende Stellung von Gazprom in Osteuropa. Der Konzern beliefert die drei Baltenstaaten Estland, Lettland und Litauen sowie Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn und Bulgarien mit Gas. Die EU-Kommission hatte Beschwerde eingereicht, weil Gazprom dafür höhere Preise verlangt als in Westeuropa, Einfluss auf die Nutzung der bestehenden Gasinfrastruktur nimmt und den freien Gashandel zwischen den Staaten untersagt.

Freier Handel, bessere Infrastruktur

Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, habe sich Gazprom nun verpflichtet „sämtliche vertraglichen Hindernisse für den freien Gashandel auf den mittel- und osteuropäischen Märkten zu beseitigen“, teilte die EU-Kommission mit. So werde der Konzern alle Vertragsklauseln beseitigen, die seine Abnehmer daran hindern, das von Gazprom gelieferte Gas weiterzuverkaufen. In Bulgarien und in den baltischen Staaten wird Gazprom außerdem dafür sorgen, dass die bestehenden Gasleitungen besser mit den westlichen Nachbarländern verbunden werden und auch anderen Anbietern zur Verfügung stehen.

Preise müssen sinken

In Bulgarien, Polen und in den baltischen Republiken wird sich Gazprom an den Preisen auf den besser funktionierenden Märkten in Westeuropa orientieren. Entfernen sich die Preise in einem der genannten Länder „übermäßig“ von den Preisen auf den Vergleichsmärkten, können die Abnehmer eine Preisanpassung zu verlangen. Zudem hat Gazprom zugesagt, sich keinen bevorzugten Zugang zu Pipelines, Speichern und anderen Infrastruktureinrichtungen zu sichern.

Alle Beteiligten haben bis Anfang Mai Zeit, Stellung zu nehmen. Werden die Maßnahmen am Anschluss für bindend erklärt, könnte bei Verstoß eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des Gazprom-Jahresumsatzes erhoben werden, sagte Wettbewerbshüterin Vestager.