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Mehr Mehrweg!

Ein neues Verpackungsgesetz und zusätzliche Einweg-Abgaben sollen der Ressourcenverschwendung durch Einwegflaschen den Kampf ansagen.

Ein kühles Bier, das gönn' ich mir! – Eine solche Erfrischung darf bei den aktuell hitzigen Temperaturen zumindest in Hinblick auf die Verpackung guten Gewissens genossen werden. Denn Bier wird meist in wiederverwendbaren Glasflaschen verkauft und erfüllt damit die gesetzlich vorgegebene Mehrwegquote von 80 Prozent. Bei Erfrischungsgetränken und Mineralwasser werden hingegen nur 20 beziehungsweise 30 Prozent in Mehrwegflaschen verkauft, Tendenz fallend. Ein neues Verpackungsgesetz soll die Mehrwegquote jetzt wieder erhöhen.

Verbesserung in Sicht?

In Deutschland werden jedes Jahr 16 Milliarden Einweg-Plastikflaschen produziert. Grund für die hohe Einwegquote sind internationale Getränkekonzerne und Discounter, die sich dem Mehrwegsystem immer häufiger entziehen. Ein neues Verpackungsgesetz ab Januar 2019 soll die Mehrwegflaschen wieder etablieren. Es verlangt eine Mehrwegquote von 70 Prozent bis spätestens 2021.

Weitere Maßnahmen gefordert

Umweltverbände fordern noch weitere Maßnahmen, wie eine deutlichere Kennzeichnungen von Einweg- und Mehrwegflaschen oder zusätzliche Abgaben auf Einwegflaschen in Höhe von 20 Cent zusätzlich zum Pfand. Diese könnten bewirken, dass häufiger zu Mehrweggetränken gegriffen und der Unterschied zwischen Einweg- und Mehrwegflaschen deutlich wird. Viele Mehrweg-Befürworter fordern außerdem eine Bepfandung von Saft- und Nektarflaschen. Neben Bier ließen sich damit nächsten Sommer auch andere Erfrischungsgetränke bedenkenlos genießen.