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Mieterstromgesetz mit Mankos?

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für ein "Gesetz zur Förderung des Mieterstrom" vorgelegt. Nicht alle sind damit zufrieden.

Noch im April soll der Regierungsentwurf für das Mieterstromgesetz vom Kabinett verabschiedet werden. Dass dadurch mehr Mieter dank Solarstrom vom Hausdach an der Energiewende teilhaben können, ist eine gute Sache, so die einhellige Meinung. Doch was die Details angeht, regen Verbände eine Reihe von Nachbesserungen an.

Weitergehende Förderung gefordert

So begrüßen zwar der Verein für Wärmelieferung (VfW), die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), das BHKW-Forum und der Bund der Energieverbraucher in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass „seit langer Zeit einmal wieder ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der das Ziel hat, explizit den Ausbau dezentraler erneuerbarer Energien aus Kleinanlagen zu fördern“. Doch sie kritisieren, dass allein die Fotovoltaik gefördert werde und zudem auch nur solcher Fotovoltaik-Strom, der direkt in einem Wohnhaus verbraucht wird. „Für eine echte Förderung von Mieterstrom ist es erforderlich, dass der Entwurf alle dezentralen erneuerbaren Energien fördert und insbesondere, dass er nicht nur auf Wohnhäuser begrenzt bleibt“, fordern die Verbände.

Nachbarhäuser profitieren nicht

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) erhofft sich von dem Gesetz „einen deutlichen Schub für die dezentrale Energiewende“, plädiert aber dafür, dass auch anliegende Häuser von einer Solaranlage in der Nachbarschaft profitieren. „Wenn in einem Wohnkomplex das Vorderhaus Mieterstrom machen kann, das Hinterhaus aber aus derselben Anlage nicht versorgt werden darf, ist das dem Verbraucher wenig vermittelbar. Die Nutzung des Stroms muss auch in angeschlossenen Nachbargebäuden möglich sein“, so bne-Geschäftsführer Robert Busch. Wichtig ist aus bne-Sicht zudem, dass auch das Beladen von Elektroautos etwa über eine Wallbox über das Mieterstrommodell möglich ist.

Greenpeace moniert, dass keine Förderung von Quartierslösungen vorgesehen ist und dass Mieterstrommodelle gegenüber der Eigenversorgung finanziell schlechter gestellt werden. Denn von jeder überschüssigen Kilowattstunde, die Mieterstromprojekte in das allgemeine Stromnetz einspeisen, sollen laut dem Gesetzentwurf pauschal 8,5 Cent EEG-Vergütung abgezogen werden. „Während also bei der Eigenversorgung nur 40 Prozent der EEG-Umlage vom Anlagenbetreiber zu zahlen sind, muss der Betreiber einer direkt geförderten Mieterstromanlage künftig umgerechnet bis zu 65 Prozent abführen. Dieser höhere Abzug ist nicht plausibel“, so Greenpeace.