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Rückzug aus Energiecharta?

Hebeln Schiedsgerichte das Recht aus? Ja, meint die SPD und fordert den Austritt der EU aus der internationalen Energiecharta.

Vattenfall verklagt die Bundesregierung auf fast fünf Milliarden Euro Schadenersatz. Durch den überraschend beschlossenen Atomausstieg seien Vattenfall hohe Gewinne entgangen, argumentiert der schwedische Konzern. Die Klage vor einem internationalen Schiedsgericht ist möglich, weil die internationale Energiecharta ausländische Investoren vor Eingriffen in Eigentumsrechte schützt. Doch dass private Schiedsstellen entscheiden können, ob Unternehmen für staatliche Beschlüsse Entschädigungen erhalten, sehen viele kritisch.

Zählen die Entscheidungen von Schiedsgerichten mehr als Gesetze?

Bernd Lange, SPD-Europaabgeordneter und Vorsitzender des Handelsausschusses im Europaparlament, fordert deshalb, dass die Europäische Union (EU) aus der internationalen Energiecharta austritt. „Es hat sich herausgestellt, dass immer mehr Unternehmen diese Schiedsstellen missbräuchlich nutzen“, sagte Lange im Gespräch mit der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen. Dieses Instrument werde auch genutzt, „um gegen demokratisch legitimierte Gesetze vorzugehen“. Das betreffe unter anderem die Entschädigungsforderung des Energiekonzerns Vattenfall. Daher wollen die Sozialdemokraten im Europaparlament einen Antrag formulieren, in dem sie die Europäische Kommission dazu auffordern, ein Verfahren zum Ausstieg der EU aus der Energiecharta in Gang zu setzen.

Hintergrund: Die Energiecharta ist ein Vertrag, der die internationalen Rahmenbedingungen für Handel, Transit und Investitionsschutz zwischen den Unterzeichner-Ländern auf dem Energiesektor regelt. Unter anderem besagt der Vertrag, dass bei Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten ein Schiedsgericht aufgerufen werden kann. Dessen Urteil ist rechtskräftig und bindend.