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Förderung für Mieterstrom

Die Bundesregierung will die Vor-Ort-Versorgung von Mietern mit Solarstrom fördern. Jetzt scheinen die Eckpunkte dafür zu stehen.

Mieter sollen künftig besser an der Energiewende teilhaben. Um das zu erreichen, plant Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) ein Gesetz zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen. Jetzt hat sich die Bundesregierung offensichtlich auf die Eckpunkte geeinigt. Das berichtet das Onlineportal „pv magazine“, dem nach eigenen Angaben ein Strategiepapier für das entsprechende Gesetz vorliegt.

2,2 – 3,8 Cent pro Kilowattstunde Bonus

Demnach sollen Vermieter sowohl von den Einnahmen aus dem Stromverkauf profitieren als auch durch einen Einspeisetarif gefördert werden. Dieser liegt zwischen 2,2 und 3,8 Cent je Kilowattstunde (kwh). Das sind 8,5 Cent weniger als für die Direkteinspeisung ins Netz bezahlt wird. Damit sollten Mieterstrommodelle wirtschaftlich werden und Überrenditen verhindert werden, heißt es in dem Eckpunktepapier.

Direkt vom Dach in die Steckdose

Bei einem Mieterstrom-Model erzeugt der Vermieter mit einer Solaranlage auf dem Dach Strom. Dieser wird via Energieversorger an die Mieter verkauft. Vorteil: Da keine öffentlichen Leitungen genutzt werden, entfallen die Netzentgelte und der Strom ist deshalb günstig. Gibt es mehr Strom als die Mieter verbrauchen, wird der Überschuss ins öffentliche Netz eingespeist. Produziert die Fotovoltaikanlage an sonnenarmen Tagen nicht genug Energie, schießt der Energieversorger aus dem Netz zu.