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Solarstromern droht Rückzahlung

Tausende Fotovoltaik-Anlagen sind nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet worden. Nun verlangen die Netzbetreiber die gezahlten Beihilfen zurück.

Wer selbst produzierten Sonnenstrom ins Netz einspeist, tut nicht nur der Umwelt etwas Gutes, Solarstromer profitieren auch von den Zuschüssen, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dafür vorsieht – wenn die Dachanlage entsprechend registriert ist. Einigen tausend Besitzern von Fotovoltaik-Anlagen droht nun ein böses Erwachen: Weil sie ihre Anlagen nicht rechtzeitig bei der Bundesnetzagentur angemeldet haben, können die regionalen Verteilnetzbetreiber bereits gezahlte EEG-Einspeisevergütungen zurückfordern.

Knapp 4.500 fehlende Anmeldungen

Seit 2009 schreibt das EEG vor, dass der eingespeiste Ökostrom nur dann vergütet wird, wenn die Anlage bei der Bundesnetzagentur registriert ist. Offenbar sind einige Anlagenbetreiber dieser Anmeldung nicht rechtzeitig nachgekommen. Allein zwischen Januar und September 2015 wurden knapp 4.500 Fotovoltaik-Anlagen verspätet bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervor.

Es geht um Millionen

Vor dem Oberlandesgericht Schleswig (OLG) beginnt nun ein Berufungsverfahren eines Landwirts. Der regionale Verteilnetzbetreiber Schleswig-Holstein Netz AG hatte von dem Mann eine sechsstellige Summe zurückgefordert. Bereits im Juni dieses Jahres hatte das OLG in Schleswig in einem ähnlichen Verfahren eine Berufung zurückgewiesen. Die Schleswiger Richter folgten der Argumentation des Netzbetreibers und begründeten ihre Entscheidung damit, dass allein der Anlagenbetreiber zur Anmeldung verpflichtet ist.

Allein in Schleswig-Holstein gibt es insgesamt noch 240 offene Fälle, bei denen es um rund 3,8 Millionen Euro geht. Nun müssen die Verteilnetzbetreiber bundesweit zu viel gezahltes Geld zurückfordern, denn der Betrag steht eigentlich nicht den Anlagenbetreibern, sondern den Übertragungsnetzbetreibern zu.