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Verfahren gegen Deutschland

Der VW-Abgasskandal hat ein Verfahren gegen Deutschland zur Folge. Die EU wirft Berlin vor, die Manipulationen zu lasch verfolgt zu haben.

Der VW-Abgasskandal zieht weitere Kreise. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Begründung: Die deutschen Aufsichtsbehörden hätten nicht genau genug hingeschaut und VW nicht für die Tricksereien von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft. Das sei gegen EU-Recht.

„Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sind in erster Linie die Automobilhersteller verantwortlich“, erklärte EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska. „Die nationalen Behörden in der EU müssen jedoch darüber wachen, dass die Automobilhersteller die Rechtsvorschriften auch tatsächlich einhalten.“

Ermittlungen gegen weitere Länder

Auch gegen Tschechien, Litauen, Griechenland, Luxemburg, Spanien und Großbritannien erhebt die EU den Vorwurf, die Manipulation nicht bestraft zu haben. Im Fall Deutschlands und Großbritanniens mahnt die EU-Kommission noch einen weiteren Gesetzesverstoß an: Die beiden Länder hätten der EU-Kommission nicht die geforderten Informationen aus den nationalen Untersuchungen gegen VW zur Verfügung gestellt.

Bundesverkehrsministerium weist Vorwurf zurück

Die Bundesregierung wehrt sich gegen die Anschuldigungen. Deutschland habe als einziges Land in Europa „Sofortmaßnahmen zur gezielten Vermeidung von unzulässigen Abschalteinrichtungen“ umgesetzt, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Im Fall Volkswagen sei man „entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ vorgegangen.