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Weg frei für E-Scooter?

Das Bundesverkehrsministerium plant eine neue Fahrzeug-Kategorie für elektrisch betriebene Tretroller.

In vielen Metropolen der Welt erfreuen sie sich zunehmender Beliebtheit: E-Scooter. Mit einem Elektromotor ausgestattet sind die Tretroller, die viele noch aus ihren Kindertagen kennen, wendig, schnell und weder anfällig für Reparaturen noch so teuer wie andere E-Fahrzeuge. Doch das deutsche Recht macht die Zulassung praktisch unmöglich. Der Bundesverkehrsminister verspricht, das bis Ende des Jahres zu ändern.

Straßenverkehrsrecht versus E-Scooter

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat angekündigt, bis Jahresende die „straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen“ für elektrisch betriebene Scooter schaffen zu wollen. Denn bis dato stehen der Nutzung von E-Tretrollern im deutschen Straßenverkehr eine Reihe von Hinternissen im Weg: Da sie wegen ihres Elektromotors als Kraftfahrzeuge gelten, ist das Fahren von E-Scootern nur mit einem Pkw-Führerschein, einer amtlichen Zulassung und einer Versicherung möglich. Doch schon die Zulassung erweist sich als schwer, denn die Roller seien keiner bestehenden genehmigungspflichtigen Fahrzeugart zuzuordnen, so das BMVI. Bis Ende des Jahres soll deshalb eine neue Fahrzeug-Kategorie geschaffen werden: Elektro-Kleinfahrzeuge mit Tempo 12 bis 20.

Ade, Bußgeld!

Damit wäre es Fahrern von E-Scooter möglich, öffentliche Straßen und Radwege zu nutzen. Bisher drohen dafür Bußgelder und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Mit den Änderungen sollen E-Tretroller vor allem in den städtischen Verkehr Einzug erhalten und Teil einer emissionsfreien Mobilität werden.