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Wohin mit dem Solarstrom?

Für tausende Hauseigentümer mit alten Photovoltaikanlagen endete im vergangenen Jahr die staatliche Einspeisevergütung.

Wer im Jahr 2000 in eine Photovoltaik (PV) Anlage investierte, wurde mitunter noch als Öko-Spinner belächelt. Heute gilt er als Vorreiter einer flächendeckenden Energiewende. Doch das Förderende trifft die Solarpioniere von damals zuerst: Ihre Einspeisevergütung ist im vergangenen Jahr ausgelaufen. Die Vergütung – Kernstück des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) – garantiert, dass Haushalte für jede Kilowattstunde, die sie ins Netz einspeisen, einen festen Betrag erhalten: 20 Jahre lang.

Am 31. Dezember 2020 war für die ersten PV-Pioniere Schluss, sie fielen aus der Förderung. Jahr für Jahr folgen weitere Anlagen ins Förder-Aus, bis 2033 werden es rund eine Million sein. Für die Betreiber fällt damit eine feste Einnahmequelle weg. Was können sie nun tun?

Rückbauen, ersetzen oder den Strom verschenken?

Zu Beginn die schlechteste aller Optionen: der ersatzlose Rückbau. Nach 20 Jahren Einspeisevergütung haben sich die Investitionen in die PV-Anlage locker refinanziert, es fallen nur geringe Betriebskosten an. Zudem funktioniert die Technik bei Förderende meist noch tadellos, in der Regel erreicht sie eine Lebensdauer von 30 Jahren. Ein Rückbau wäre zudem ein enormer Rückschritt für die Energiewende.
Möglichkeit 2: Die alte Anlage durch eine neue ersetzen. Das nützt zwar der Energiewende und dem Geldbeutel, ressourcenschonender ist aber ein Weiterbetrieb.
Option 3 – den Solarstrom zu verschenken und ohne Entschädigung ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen – ist rechtswidrig und daher keine Alternative. Gesetzgeber und Netzbetreiber fürchten ein „wildes Einspeisen“. Das bringt das nötige Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage im Stromnetz durcheinander.

Weiter voll einspeisen?

Wer seinen Solarstrom wie bisher dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen und vollständig ins Netz einspeisen will, kann das auch künftig tun. Die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene EEG-Novelle ermöglicht eine „Einspeisevergütung light“. Anlagenbetreiber erhalten bis Ende 2027 den Jahresmarktwert für den Solarstrom. Dieser lag in den vergangenen Jahren zwischen 3 und 4 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Davon abzuziehen sind Vermarktungskosten des Netzbetreibers in Höhe von 0,4 Cent pro kWh. Je nach Größe der PV-Anlage und der jährlichen Betriebskosten kann dieses Modell kostendeckend sein, viel Gewinn können sich Betreiber jedoch nicht erhoffen. Der Reiz der Volleinspeisung liegt vor allem im geringen Aufwand, auch der Energiewende kommt sie zugute.

Oder selbst verbrauchen?

Lukrativer ist es, den Solarstrom der ausgeförderten Anlage zum Teil selbst zu verbrauchen. Für die Umrüstung auf Eigenverbrauch muss zunächst der Zählerschrank umgebaut werden. Dafür sind einmalige Kosten von rund 500 Euro fällig. Alle laufenden Betriebskosten zusammengenommen, kostet eine Kilowattstunde selbst genutzter Solarstrom aus einer ausgeförderten PV-Anlage rund 2 bis 4 Cent. Im Vergleich zu Netzstrom spart das etwa 23 Cent pro kWh und ist deshalb deutlich gewinnträchtiger als die Einspeisung.
Je höher der Eigenverbrauch, desto mehr sparen die Betreiber: Mit einem Batteriespeicher lässt sich der Wert von rund 30 auf bis zu 80 Prozent erhöhen. Bei ausgeförderten Anlagen sind die Batterien wirtschaftlich, wenn sie rund 600 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität kosten. Durch Fördermittel kann sich die Investition schon heute finanziell rechnen.
Doch was machen Betreiber mit Solarstrom, den sie nicht selbst nutzen können? Sie stellen ihn entweder dem Netzbetreiber zur Verfügung und erhalten dafür die Vergütung light. Eine Alternative dazu bieten Direktvermarkter schon seit einigen Jahren: Sie ermöglichen ebenfalls den lukrativen Eigenverbrauch und übernehmen den Stromverkauf sowie die damit verbundenen Formalitäten. Diese Dienstleistung galt bislang als teuer, zudem gibt es aktuell nur wenige Stromabnehmer für Anlagen unter 100 Kilowattpeak (kWp). Inzwischen steigen jedoch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein und bieten Vergütungsmodelle an. Als Faustregel gilt: Für PV-Anlagen über 5 kWp Leistung kann die Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisung einen kleinen Gewinn abwerfen. Kleinere Anlagen sollten eher die Volleinspeisung beim Netzbetreiber wählen.
Eine andere Möglichkeit ist die Nulleinspeisung, bei der ein moderner Wechselrichter jegliche Überschussleistung abregelt. Das bedeutet: Die Anlage erzeugt nur so viel Strom wie nötig, es werden keine Überschüsse eingespeist. Finanziell zwar wohl die beste Option, ökologisch jedoch fraglich – wird doch dabei bis zu 70 Prozent weniger Solarstrom erzeugt.

Fazit

Eine Ideallösung gibt es für ausgeförderte PV-Anlagen nicht. Der Weiterbetrieb kann sich aber lohnen. Betreiber müssen letztlich individuell entscheiden und genau abwägen, welche Aspekte – finanzieller Gewinn, Beitrag zur Energiewende oder Aufwand – ihnen besonders wichtig sind.


Checklisten & Tipps für PV-Betreiber

Was sollten Betreiber einer Ü20-Photovoltaikanlage tun, wenn sie ihre Anlage über das Förderende hinaus laufen lassen wollen? Weitere Infos und eine Checkliste gibt’s unter bei der Verbraucherzentrale NRW.

Tipps, wie Sie den Ertrag Ihrer Solaranlage erhöhen, gibt’s in unserem Artikel Optimierungsmöglichkeiten für Solaranlagen.