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Bundesverfassungsgericht kippt Brennelementesteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Steuer für Brennelemente nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

2010 beschloss die damalige schwarz-gelbe Regierung eine Brennelementesteuer einzuführen, weil die Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke verlängert worden waren. KKW-Betreiber versuchten die Steuer vor verschiedenen Gerichten anzufechten. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Brennelementesteuer für grundgesetzwidrig und damit für nichtig erklärt. Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der Steuer gehabt, lautet die Begründung. Der Europäische Gerichtshof hatte die Steuer als vereinbar mit dem EU-Recht bewertet.

Regierung muss Milliarden zurückzahlen

Die Betreiber der Kernkraftwerke mussten zwischen 2011 und 2016 für neue Brennelemente in ihren Reaktoren 145 Euro pro Gramm zahlen. Die dadurch eingenommenen 6,285 Milliarden Euro müssen nun samt Zinsen zurückgezahlt werden. Die Richter hätten auf rückwirkende Zahlungen verzichten können, da eingenommene Steuern in der Regel bereits ausgegeben sind. Die Brennelementesteuer aber sei von Anfang an mit erheblichen finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten belastet gewesen, heißt es. Darauf hätte man sich niemals verlassen dürfen.

Konzerne klagen erfolgreich

Im Zuge der Einigung mit dem Bund hatten die betroffenen Konzerne zuvor etliche Klagen fallen lassen. Die gegen die Brennelementesteuer gehörte nicht dazu. Die Kraftwerksbetreiber sahen sich durch die Brennelementesteuer im Wettbewerb benachteiligt. Der Finanzgerichtshof in Baden-Württemberg hielt die Steuer zwar für rechtens, das Finanzgericht Hamburg aber hatte eine andere Ansicht. Es zweifelte an der Befugnis des Bundes zum Erlass der Steuer und gab die Sache daher nach Karlsruhe weiter.